Herzlich willkommen zum Antrag auf Auszahlung des Exitzuschusses im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

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Folgendes wird benötigt:

  • Veräußerungsvertrag
  • Vollmacht (wenn Sie das Formular als bevollmächtigte Person ausfüllen)
  • Zahlungsnachweis

Allgemeine Hinweise

    • Dieser Antrag muss spätestens 6 Monate nach Veräußerung gestellt werden.
    • Die veräußerten Anteile oder Aktien (im Folgenden: "Anteile") müssen, gemäß der am 01.01.2017 oder einer später in Kraft getretenen Richtlinie, durch den Erwerbszuschuss gefördert worden sein. Die Förderung des Erwerbszuschusses darf nicht zurückgefordert worden sein und es dürfen keine Gründe für eine Rückforderung vorliegen.
    • Die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Ausgabepreis muss mindestens 2.000 € betragen.
    • Die Veräußerung darf frühestens drei Jahre und höchstens zehn Jahre nach Anteilserwerb erfolgen.
    • Wenn sie beim Ausfüllen des Formulares länger als eine Stunde inaktiv sind wird die Session beendet. Ihre Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert. Sie werden rechtzeitig vorgewarnt und können Ihre Session verlängern.