Herzlich willkommen zum Antrag auf Auszahlung des Exitzuschusses im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"
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Folgendes wird benötigt:
- Veräußerungsvertrag
- Vollmacht (wenn Sie das Formular als bevollmächtigte Person ausfüllen)
- Zahlungsnachweis
Allgemeine Hinweise
- Dieser Antrag muss spätestens 6 Monate nach Veräußerung gestellt werden.
- Die veräußerten Anteile oder Aktien (im Folgenden: "Anteile") müssen, gemäß der am 01.01.2017 oder einer später in Kraft getretenen Richtlinie, durch den Erwerbszuschuss gefördert worden sein. Die Förderung des Erwerbszuschusses darf nicht zurückgefordert worden sein und es dürfen keine Gründe für eine Rückforderung vorliegen.
- Die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Ausgabepreis muss mindestens 2.000 € betragen.
- Die Veräußerung darf frühestens drei Jahre und höchstens zehn Jahre nach Anteilserwerb erfolgen.
- Wenn Sie beim Ausfüllen des Formulars länger als eine Stunde inaktiv sind, wird die Sitzung automatisch beendet. Ihre Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert. Vor Ablauf wird Ihnen die verbleibende Zeit angezeigt, so dass Sie die Möglichkeit haben, die Sitzung zu verlängern.