Herzlich willkommen zum Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (ab 01.03.2024)
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Folgendes wird benötigt:
Allgemeine, nicht-technische Nachweise und Dokumente- Handelsregisterauszug des antragstellenden Unternehmens
- Vollmacht, sofern die antragstellende Person eine bevollmächtigte Person mit der Abwicklung des Antragsverfahrens mit dem BAFA beauftragt,
- Organigramm der Unternehmensgruppe der antragstellenden Person, sofern das antragstellende Unternehmen Teil eines Unternehmensverbundes ist,
- Zuwendungsbescheide bzw. Förderzusagen anderer Zuwendungsstellen, sofern diese sich auf die zu fördernde Kälte- oder Klimaanlage beziehen,
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Satzung), sofern die antragstellende Person eine gemeinnützige Organisation ist,
- Abgeschlossener Contracting-Vertrag, sofern die antragstellende Person ein Contractor ist,
- Angebot zum Nachweis der investiven Ausgaben, falls die Förderung auf Grundlage der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO beantragt wird.
- Falls Sie die Förderung für die Errichtung eines neuen Kälteerzeugers beantragen:
- Kälteleistungsberechnung nach BAFA-Vorgaben für den zu fördernden Kälteerzeuger (nicht Kältebedarfsberechnung)
- Funktionsschema/Fließbild
- Ergebnisprotokoll des BAFA-EffizienzChecks für Kälte- und Klimaanlagen, sofern Sie die Förderung für einen Flüssigkeitskühlsatz oder eine Gewerbe-Kälteanlage (Direktverdampfung) beantragen
- Falls Sie die Zusatzförderung für einen oder mehrere Luftkühler oder Rückkühler beantragen:
- Technische Datenblätter der Hersteller zum Nachweis der Kälteleistung oder Rückkühlleistung.
- Hotline: Telefon: 06196 908-1249, erreichbar von Montag – Freitag, 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
- E-Mail: kki@bafa.bund.de
Allgemeine Hinweise
- Wenn Sie beim Ausfüllen des Formulars länger als eine Stunde inaktiv sind, wird die Sitzung automatisch beendet. Ihre Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert. Vor Ablauf wird Ihnen die verbleibende Zeit angezeigt, so dass Sie die Möglichkeit haben, die Sitzung zu verlängern.