Herzlich willkommen zum Antrag auf Förderung einer Energieberatung für Wohngebäude

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Folgendes wird benötigt:

Allgemeine Hinweise

  • Die beantragte Energieberatung ist innerhalb von neun Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum) durchzuführen. Die Verwendungsnachweisunterlagen sind nach Abschluss der Maßnahme, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraum vorzulegen (Vorlagefrist). Wenn Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, stellen Sie Ihren Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Wenn sie beim Ausfüllen des Formulares länger als eine Stunde inaktiv sind wird die Sitzung automatisch beendet. Ihre Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert. Vor Ablauf wird Ihnen die verbleibende Zeit angezeigt, so dass Sie die Möglichkeit haben, die Sitzung zu verlängern.