Herzlich willkommen zum Antrag auf Förderung von Fortbildungsmaßnahmen
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Allgemeine Hinweise
- Wenn Sie beim Ausfüllen des Formulars länger als eine Stunde inaktiv sind, wird die Sitzung automatisch beendet. Ihre Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert. Vor Ablauf wird Ihnen die verbleibende Zeit angezeigt, so dass Sie die Möglichkeit haben, die Sitzung zu verlängern.
- Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen des Aufbauprogramms Wärmepumpe insgesamt höchstens 5.000,- Euro als Förderung erhalten können. Nachdem Sie den Antrag beim BAFA eingereicht haben, erhalten Sie im Falle einer positiven Prüfung einen Zuwendungsbescheid. Sie dürfen anschließend mit den Qualifizierungsmaßnahmen, die dem Antrag zuzuordnen sind, beginnen. Entsprechende Fördermittel werden reserviert. Die Aufteilung Ihres gesamten Weiterbildungsbedarfs auf Förderanträge und damit die Anzahl der Anträge bestimmen Sie im Wesentlichen selbst. Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie die für eine Förderung vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen jeweils einzeln oder in einem oder mehreren "Bündeln" beantragen. Anzugeben sind jeweils die Anzahl der zu schulenden Personen, ob eine Coachingmaßnahme beinhaltet sein soll und die Höhe der beanspruchten Fördermittel. Anforderungen an Dauer und Inhalt der Schulungen können dem entsprechenden Merkblatt auf der BAFA-Homepage entnommen werden. Fördergelder rufen Sie nach Durchführung aller dem Antrag zuzuordnenden Maßnahmen durch die Abgabe der sogenannten Verwendungsnachweiserklärung ab. Bitte beachten Sie, dass dies gesammelt und nur einmalig pro vorgenommenem Antrag erfolgen muss. Das heißt, dass die Nachweise der beantragten und durchgeführten Maßnahmen ausschließlich in einer vollständigen Verwendungsnachweiserklärung einzureichen sind und nicht auf mehrere Einreichungen verteilt werden können. Bitte beachten Sie außerdem unbedingt, dass Sie innerhalb von 12 Monaten ab Zugang des Zuwendungsbescheids (sog. Bewilligungszeitraum) die beantragten Maßnahmen umsetzen. Die vollständige Verwendungsnachweiserklärung muss spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (d.h. 14 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids) beim BAFA eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Förderung mehr möglich.