Upload-Seite

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, dem BAFA Dokumente elektronisch zu übermitteln. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit der elektronischen Akte sind den einzelnen Dokumenten entsprechende Dokumentarten zuzuweisen.
Die Auswahl der möglichen Dokumentarten sind im Feld "Art" auswählbar und anzuklicken.
Zum Hochladen von weiteren Dokumenten wählen Sie eine entsprechende Dokumentart aus.
Bitte achten Sie auf eine gut lesbare Qualität und die richtige Ausrichtung der gescannten Dokumente.
Der Upload pro Dokument ist auf 10 MB und auf das Format PDF begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass jedem Dokument die richtige Art zugewiesen ist.

Beim Themenbereich / Vorgangsnummer- / Internet-ID-Wechsel werden die bereits hochgeladenen Dateien gelöscht.
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Sie haben die Dokumentenart gewählt. erst im Verwendungsnachweis benötigt. Ohne die Aktivierung Ihres Online-Verwendungsnachweises ist eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Möchten Sie Ihren Verwendungsnachweis aktivieren?

Dann befolgen Sie bitte die Schritte in der Anleitung.

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Das BAFA weist darauf hin, dass unzulässige Rechtsdienstleitungen im Sinne des § 14 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zurückgewiesen werden und dass mit der Zurückweisung der Bevollmächtigten Person zugleich auch die Vertretungsbefugnis gegenüber dem BAFA endet. Eine unzulässige Rechtsdienstleistung liegt regelmäßig vor, wenn eine nicht-rechtsanwaltliche Bevollmächtigte Person, z.B. Energieberatende oder ein Fachunternehmen, ein Widerspruchsverfahren führt.


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