Energieauditerklärung

Bitte halten Sie zum Ausfüllen des Formulares die Informationen aus folgenden Unterlagen bereit; diese müssen nicht hochgeladen werden:
  • Abrechnungsunterlagen Energieversorger (EVU) bzw. eine Auflistung der Abrechnungsunterlagen der EVU mit Angaben zum Energieverbrauch und Kosten,
  • Energieauditbericht insb. Informationen zum Gesamtenergieverbrauch, zu den identifizierten Energieeinsparmaßnahmen ggf. Daten zum Multi-Site-Verfahren,
  • Rechnung Energieauditor,
  • Falls Sie eine Person bevollmächtigt haben, halten Sie bitte das unterschriebene Vollmachtsformular bereit. Unseren Vordruck finden Sie auf unserer Internetseite unter "Informationen zum Thema".
Daten Vorbefüllung
Datei mit zwischengespeicherten Daten:

Anmeldung
für mich selbst als bevollmächtigte Person
Privatperson Organisation
Angaben zur Bevollmächtigung

Ich wurde durch die nachfolgend bezeichnete Organisation/Person gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden: BAFA); Frankfurter Straße 29 - 35; 65760 Eschborn als bevollmächtigte Person gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz bestellt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Von der antragstellenden Person liegt die Kenntnis und das Einverständnis vor, dass das BAFA sämtlichen Schriftverkehr an die bevollmächtigte Organisation/Person versendet. Die antragstellende Person ist und bleibt Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die bevollmächtigte Organisation/Person handelt im Namen der antragstellenden Person, die Rechtsfolgen ihrer Handlungen trägt die antragstellende Person.

Ansprechperson
Für eventuelle Rückfragen.

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
Angaben zum verpflichteten Unternehmen

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.

Klassifikation des (hauptsächlichen) Wirtschaftszweigs
Weitere Angaben nur bezogen auf das zu meldende, verpflichtete Unternehmen

ein eigenständiges Unternehmen Ein Unternehmen ist eigenständig, wenn es
• völlig unabhängig ist oder
• weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an einem oder mehreren anderen Unternehmen hält, und/oder Außenstehende weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an dem Unternehmen halten.
• Auch bei mehreren Investoren mit Beteiligungen von jeweils unter 25 % kann das Unternehmen eigenständig sein, sofern es sich bei diesen Investoren nicht um miteinander verbundene Unternehmen handelt.

ein Partnerunternehmen Ein Unternehmen ist Partnerunternehmen eines anderen Unternehmens, wenn:
• es zwischen 25 % und 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an diesem anderen Unternehmen hält,
• ein anderes Unternehmen zwischen 25 % und 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte an dem Unternehmen hält.
• Ausnahmen können Sie der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG) entnehmen.

ein verbundenes Unternehmen Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zueinander in einer der folgenden Beziehungen stehen:
• Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;
• ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
• ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;
• ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus.

ein Partner- und verbundenes Unternehmen
ein Unternehmen mit Beteiligung öffentlicher Stellen Ein Unternehmen gilt als Unternehmen mit Beteiligung öffentlicher Stellen, wenn 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.
nicht bekannt
Angaben zum Energieaudit
-
[TT.MM.JJJJ]
Teilnahmen an einem Energienetzwerk: *
Ja Nein

Erstaudit     Wiederholungsaudit
Bereits durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen:



















Art der Standorte:
Angaben zur Person, die das Energieaudit durchgeführt hat
Name:
Registriert in EBM? *
Ja Nein Unbekannt
Gesamtenergieverbrauch

Energieträger Bitte geben Sie hier ihre jeweiligen Energieverbräuche in kWh und in Euro bzw. in der jeweiligen vorhandenen Einheit ein. Diese ersehen Sie aus der Abrechnung, die sich auf den letzten vollständigen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten im vorhergehenden Kalenderjahr bezieht. Ihre Eingabe von beispielsweise l, m3 oder kg wird automatisch mit dem entsprechenden Umrechnungsfaktor auf die Einheit kWh umgerechnet. Eingabeart Netto-Energiekosten [€] Eingabe
    Verbrauchsmenge    
Eingabe
Energieverbrauch [kWh]
Anteil
Gesamtenergieverbrauch [kWh]
CO2-Emission [tCO2]
Summen
Stromverbrauch Inland
Nah-/ Fernwärme
Fernkälte
Erdgas
Heizöl leicht
l
Heizöl schwer
l
Schiffsöl (Binnenschifffahrt)
l
Flüssiggas
kg
Steinkohle
kg
Braunkohle
kg
Ottokraftstoffe
l
Dieselkraftstoffe
l
Biomasse Holz
kg
Pellets
kg
Biogas
m3
Biodiesel
l
Wasserstoff
m3
Sonstige, nicht aufgeführte Energieträger
Bagatellgrenze unterschritten?
Achtung, Sie haben einen Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg unter 500.000 kWh und bestätigen somit die vereinfachte Erfüllung des Energieaudits. Ihre eingegebenen Energieverbrauchswerte liegen oberhalb der Bagatellschwelle von maximal 500 MWh/a, bitte überprüfen und korrigieren Sie ihre Eingabe.
Maßnahmen
Maßnahme Nr. 1 Maßnahme entfernen
Jahr(e)    Monat(e)
kWh/a
€/a
tCO2/a


Kosten des Energieaudits
90%-Regel im Gruppenverbund im Wiederholungsaudit
kWh
Anteil am Gesamtenergieverbrauch der Gruppe:
Datenschutzrechtliche Informationen

Hinweise zum Datenschutz

1. Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Person sowie der behördlichen beauftragten Person für Datenschutz

Verantwortliche Stelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Fax: 06196 908-1800
poststelle@bafa.bund.de
Beauftragte Person für Datenschutz:
datenschutz@bafa.bund.de

2. Datenverarbeitung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen seiner Aufgaben nach dem Gesetz über die Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere zum Zwecke der Überprüfung der Durchführung von Energieaudits, die folgenden personenbezogenen Daten:
  • Angaben zum ausgewählten Unternehmen, nebst Angaben zu intern verantwortlichen Ansprechpersonen des ausgewählten Unternehmens aus den Bereichen z. B. Geschäftsführung, Energie- und Qualitätsmanagement samt Kontaktdaten,

  • inhaltliche und technische Beschreibung des Energieaudits samt Standort/Erfüllungsort und Laufzeit,

  • Angaben zur Person, die das Energieaudit durchgeführt hat sowie zu deren Qualifikation, ggf. Angabe der vom Unternehmen mit einzelnen Maßnahmen beauftragten Dritten,

  • die für die Durchführung des Vorhabens verantwortliche Person.

Die Angaben erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G durch das Unternehmen bzw. die von diesem beauftragte Person. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, das BAFA in die Lage zu versetzen, die Einhaltung der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nach dem EDL-G zu prüfen. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt.

3. Empfänger der Daten (Kategorien)

Das BAFA kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an andere öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung der der Überprüfung zugrunde liegenden Angaben durch Dritte anhand der Antragsdaten können die Daten weitergegeben werden.

4. Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.

* Ich versichere, dass alle Angaben in der Eingabemaske wahrheitsgemäß, richtig und vollständig sind.
Bei der nachfolgenden Zusammenfassung zur Energieauditerklärung handelt es sich um eine vorläufige Übersicht. An einer umfangreichen Managementübersicht wird gearbeitet!

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Danach verfahren Sie bitte wie auf der nachfolgenden Seite beschrieben wird.