Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr

gemäß der E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Hinweise:
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:
  • Angebot
  • Beschreibung des Einsatzzwecks (Projektbeschreibung)
  • Produktdatenblatt / Herstellererklärung, wenn mindestens ein Fahrzeug nicht gelistet ist
Anmeldung
Privatperson Organisation
Angaben zum Antragsteller

Ansprechpartner:

/


Klassifikation des (hauptsächlichen) Wirtschaftszweigs
Angaben zur Organisation
Ja Nein
Erklärungen zum Auftrags- bzw. Bestellzeitpunkt
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Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller erfolgen. Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides, kann die Bestellung ausgelöst und der Kauf getätigt werden.
Angaben zur geplanten Maßnahme Sollten Sie mehrere Lastenfahrräder/Anhänger von verschiedenen Typen und/oder verschiedenen Herstellern beantragen, so führen Sie bitte alle durch die Aktion "Zeile hinzufügen" hier auf.
Nr. Fahrzeugart Anzahl Hersteller Typbezeichnung Fahrzeug gelistet? Ist das Fahrzeug / Sind die Fahrzeuge nicht gelistet, erfüllt/erfüllen aber die Vorgabe der Richtlinie, so müssen Sie die Angaben manuell eintragen. Sie werden aufgefordert, die entsprechenden Nachweise hochzuladen.
1. Ja Nein Zeile entfernen

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  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweist
  • Transportmöglichkeiten aufweist, die unlösbar mit dem E-Lastenfahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
  • überwiegend für den Lasten- bzw. Gütertransport eingesetzt wird.

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  • höchstens 250 W beträgt (Nenndauerleistung)
  • sich fortschreitend verringert
  • abgesehen von der Anfahrhilfe bis 6 km/h Treten in die Pedale voraussetzt und
  • beim Erreichen von 25 km/h oder früher unterbrochen wird.

Hinweis:
Elektrisch angetriebene Kleinkrafträder sind nicht förderfähig. Dazu zählen sog. S-Pedelecs, die auf über 25 km/h beschleunigen, sowie Elektroräder, die ohne Tretunterstützung fahren (Elektromofas).

Bitte beachten Sie: Eine detaillierte Projektbeschreibung ist dem Antrag (im nächsten Schritt) zusätzlich beizufügen.
Weitere Angaben und Bestätigungen
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De-minimis-Beihilfen

Nr. Datum des Bescheids [TT.MM.JJJJ] Zuwendungsgeber Aktenzeichen Art der Beihilfe
Betrag
[€]
1. Zeile entfernen
Datenschutzrechtliche Belehrung
 

Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

  2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Antragstellung die folgenden personenbezogenen Daten:
    • Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten,
    • Inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum,
    • den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten,
    • den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen,
    • Angaben zum geplanten Vorhaben, einschließlich der voraussichtlichen Investitionskosten.

    Die Angaben erfolgen im Rahmen der Antragstellung freiwillig durch den Antragsteller oder die von ihm beauftragte Person. Die Betroffenen willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, das BAFA in die Lage zu versetzen, den Förderantrag im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu bearbeiten. Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt.

  3. Weitergabe von Daten an Dritte:

    Der Zuwendungsgeber kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) anhand der Antragsdaten können die Daten weitergegeben werden.
    Weiterhin werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Zuwendungen bzw. Auftragsvergaben, die Daten an die Deutsche Bundesbank sowie an die Bundeskasse weitergegeben.

  4. Betroffenenrechte:

    Als Betroffene haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
 
Persönliche Erklärungen
 
Ich/Wir erkläre(n),
  • die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben,
  • dass keine behördliche Genehmigung für die durchzuführenden Maßnahmen erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann,
  • keinen rechtsgültigen der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen zu haben,
  • alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können,
  • dass der beantragte oder bewilligte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird und
  • dass über das Vermögen des antragstellenden Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, von den gesetzlichen Vertretern der juristischen Person, keine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben wurde oder sie nicht zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Mir/Uns ist bekannt, dass zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind, dass die beantragte Zuwendung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Die einzelnen Regelungen des § 264 StGB sowie der §§ 3,4 Subventionsgesetz (SubvG) sind dem Unternehmen bekannt. Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs nach sich ziehen können, sind nachfolgend aufgeführt. Änderungen dieser Tatsachen sind unverzüglich gegenüber dem BAFA mitzuteilen und dass gemäß § 4 Absatz 1 SubvG im Falle von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen der versteckte Sachverhalt maßgeblich ist.

Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen können, sind:
  1. Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind, sind
    • Angaben zu den Rechtsverhältnissen des Antragstellers:
      • Name bzw. Firmenname und Ansprechpartner
      • Adresse
      • Rechtsform des Antragstellers
      • Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung
    • Angaben zur geplanten Maßnahme:
      • Angaben zur Art des Fahrzeugs
      • Angaben zum Hersteller und Typ des E-Lastenfahrrads
      • Angaben zur Anzahl der E-Lastenfahrräder
      • Angaben zum geplanten Einsatzzweck
    • die oben aufgeführten Angaben und Bestätigungen:
      • zum Maßnahmenbeginn
      • zur Fabrikneuheit des Lastenfahrrads und des Lastenanhängers mit Elektroantrieb
      • zur Konzeption des Lastenfahrrads sowie zur Nutzung für den Transport von Personen und für private Einsatzzwecke
      • zu De-minimis-Beihilfen
      • zum Eigenanteil an der Investition
      • zum Betrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      • zu eröffneten oder bevorstehenden Insolvenzverfahren
  2. Tatsachen, die für die Weitergewährung, das Belassen oder die Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung sind
Subventionserheblich sind ferner folgende Tatsachen, die dem BAFA bei der Durchführung des Vorhabens nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids nebst Anlagen mitzuteilen sind.

  • dass das antragstellende Unternehmen nach Vorlage des Antrags und nach Vorlage des Verwendungsnachweises weitere Zuwendungen für das gleiche Vorhaben bzw. denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder dass er Mittel von Dritten erhält
  • dass der Zuwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern
  • dass sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
  • dass weitere Förderungen in Anspruch genommen wurden (unerlaubte Kumulierung)
  • dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zuwendungsempfängers beantragt oder eröffnet wird
Subventionserheblich sind auch die anzugebenden Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen.

Nach § 3 SubvG vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht.

Ich habe die Angaben zu den subventionserheblichen Tatsachen im Hinblick auf die mir mitgeteilten Vorschriften und Regelungen über die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs überprüft. Ferner ist mir bekannt, dass ich verpflichtet bin, Ihnen unverzüglich alle Änderungen der vorgenannten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen.

Der/Die Anstragsteller/in erklärt sich damit einverstanden, dass
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Anspruchsberechtigung durch Einsicht in sämtliche Unterlagen des Unternehmens prüfen kann sowie durch eine Prüfung vor Ort durchführen kann,
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags nutzt, soweit dies zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient,
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen Daten zum Zweck der schnelleren und kostengünstigen Abwicklung des Verfahrens mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet und statistisch auswertet,
  • dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Name des Unternehmens mitgeteilt werden kann,
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Prüfung der Anspruchsberechtigung Daten von anderen Behörden abrufen kann,
  • das Unternehmen auf die Rücksendung sämtlicher Unterlagen verzichtet und
  • dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und seinen Beauftragten auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen gegeben wird, die für die Beurteilung erforderlich sind.

Einverständniserklärung zur Weitergabe von unternehmensbezogenen Daten zu statistischen Zwecken

Der Antragssteller erklärt, dass
  • zum Zwecke einer Evaluierung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz oder dessen Beauftragten Einsicht in alle dafür erforderlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Förderverfahren genommen werden kann und
  • das Bundesmisterium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und danach auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der Haushaltsausschuss dies beantragt.

Zur Beachtung
Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt. Fehlende und / oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Entscheidung über Ihren Antrag.

Um den Antrag zu stellen, drücken Sie nachfolgend bitte auf das Feld "Weiter".
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