Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (ab 01.03.2024)
gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Hinweis: Privatpersonen sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen: Halten Sie folgende Nachweise bzw. Dokumente im pdf-Format bereit, damit Sie diese zusammen mit Ihrem Antrag beim BAFA einreichen / hochladen können (ggf. Pflichtupload).- Allgemeine, nicht-technische Nachweise und Dokumente:
- Handelsregisterauszug des antragstellenden Unternehmens
- Vollmacht, sofern der Antragsteller einen Bevollmächtigten mit der Abwicklung des Antragsverfahrens mit dem BAFA beauftragt,
- Organigramm der Unternehmensgruppe des Antragstellers, sofern das antragstellende Unternehmen Teil eines Unternehmensverbundes ist,
- Zuwendungsbescheide bzw. Förderzusagen anderer Zuwendungsgeber, sofern diese sich auf die zu fördernde Kälte- oder Klimaanlage beziehen,
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Satzung), sofern der Antragsteller eine gemeinnützige Organisation ist,
- Abgeschlossener Contracting-Vertrag, sofern der Antragsteller ein Contractor ist,
- Angebot zum Nachweis der investiven Ausgaben, falls die Förderung auf Grundlage der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO beantragt wird.
- Technische Nachweise und Dokumente
- Falls Sie die Förderung für die Errichtung eines neuen Kälteerzeugers beantragen:
- Kälteleistungsberechnung nach BAFA-Vorgaben für den zu fördernden Kälteerzeuger (nicht Kältebedarfsberechnung)
- Funktionsschema / Fließbild
- Ergebnisprotokoll des BAFA-EffizienzChecks für Kälte- und Klimaanlagen, sofern Sie die Förderung für einen Flüssigkeitskühlsatz oder eine Gewerbe-Kälteanlage (Direktverdampfung) beantragen
- Falls Sie die Zusatzförderung für einen oder mehrere Luftkühler oder Rückkühler beantragen:
- Technische Datenblätter der Hersteller zum Nachweis der Kälteleistung oder Rückkühlleistung.
- Falls Sie die Förderung für die Errichtung eines neuen Kälteerzeugers beantragen:
- Weitere Informationen sind auf der BAFA-Webseite nachzulesen. Dort finden Sie z.B. die „Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung von Antragsverfahren“ sowie das Merkblatt zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen. Außerdem steht Ihnen der Auskunftsdienst für Kälte- und Klimaanlagen zur Verfügung:
- Hotline: Telefon: 06196 908-1249, erreichbar von Montag – Freitag, 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
- E-Mail: kki@bafa.bund.de