Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (ab 01.03.2024)

gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hinweis: Privatpersonen sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt.

Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen: Halten Sie folgende Nachweise bzw. Dokumente im pdf-Format bereit, damit Sie diese zusammen mit Ihrem Antrag beim BAFA einreichen / hochladen können (ggf. Pflichtupload).
  • Allgemeine, nicht-technische Nachweise und Dokumente:
    • Handelsregisterauszug des antragstellenden Unternehmens
    • Vollmacht, sofern der Antragsteller einen Bevollmächtigten mit der Abwicklung des Antragsverfahrens mit dem BAFA beauftragt,
    • Organigramm der Unternehmensgruppe des Antragstellers, sofern das antragstellende Unternehmen Teil eines Unternehmensverbundes ist,
    • Zuwendungsbescheide bzw. Förderzusagen anderer Zuwendungsgeber, sofern diese sich auf die zu fördernde Kälte- oder Klimaanlage beziehen,
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Satzung), sofern der Antragsteller eine gemeinnützige Organisation ist,
    • Abgeschlossener Contracting-Vertrag, sofern der Antragsteller ein Contractor ist,
    • Angebot zum Nachweis der investiven Ausgaben, falls die Förderung auf Grundlage der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO beantragt wird.
  • Technische Nachweise und Dokumente
    • Falls Sie die Förderung für die Errichtung eines neuen Kälteerzeugers beantragen:
      • Kälteleistungsberechnung nach BAFA-Vorgaben für den zu fördernden Kälteerzeuger (nicht Kältebedarfsberechnung)
      • Funktionsschema / Fließbild
      • Ergebnisprotokoll des BAFA-EffizienzChecks für Kälte- und Klimaanlagen, sofern Sie die Förderung für einen Flüssigkeitskühlsatz oder eine Gewerbe-Kälteanlage (Direktverdampfung) beantragen
    • Falls Sie die Zusatzförderung für einen oder mehrere Luftkühler oder Rückkühler beantragen:
      • Technische Datenblätter der Hersteller zum Nachweis der Kälteleistung oder Rückkühlleistung.
  • Weitere Informationen sind auf der BAFA-Webseite nachzulesen. Dort finden Sie z.B. die „Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung von Antragsverfahren“ sowie das Merkblatt zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen. Außerdem steht Ihnen der Auskunftsdienst für Kälte- und Klimaanlagen zur Verfügung:
    • Hotline: Telefon: 06196 908-1249, erreichbar von Montag – Freitag, 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • E-Mail: kki@bafa.bund.de
Anmeldung
für mich selbst als bevollmächtigte Person
Privatperson Organisation
Angaben zur Bevollmächtigung

Ich wurde durch die nachfolgend bezeichnete Organisation/Person gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden: BAFA); Frankfurter Straße 29 - 35; 65760 Eschborn als bevollmächtige Person gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz bestellt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Von der antragstellenden Person liegt die Kenntnis und das Einverständnis vor, dass das BAFA sämtlichen Schriftverkehr an die bevollmächtigte Organisation/Person versendet. Die antragstellende Person ist und bleibt Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die bevollmächtigte Organisation/Person handelt im Namen der antragstellenden Person, die Rechtsfolgen ihrer Handlungen trägt die antragstellende Person.

Ansprechperson
/
Für eventuelle Rückfragen.

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
Angaben zur antragstellenden Person
/

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.

Angaben zu verbundenen Unternehmen * Ein Unternehmen übt die Kontrolle über ein anderes Unternehmen aus, wenn es
• die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens besitzt oder
• berechtigt ist, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen oder
• berechtigt ist, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben
• Anteilseigner oder Gesellschafter des anderen Unternehmens ist und die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter des anderen Unternehmens ausübt.
Das antragstellende Unternehmen ist nicht Teil eines Unternehmensverbundes.
Das antragstellende Unternehmen gehört einem Unternehmensverbund an und übt die Kontrolle über andere Unternehmen des Verbundes aus.
Das antragstellende Unternehmen gehört einem Unternehmensverbund an. Mindestens ein Unternehmen des Verbundes übt die Kontrolle auf das antragstellende Unternehmen aus.
Klassifikation des (hauptsächlichen) Wirtschaftszweigs
Angaben zur Kumulierung * Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln, d.h. die Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen für die Kälte- und Klimaanlage, ist nicht zulässig und führt zur Ablehnung des Förderantrages. Neben der Finanzierungshilfen für den Antragsteller selbst ist sind auch die Hilfen für Unternehmen, Gesellschaften und Organisationen zu berücksichtigen, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind.

Datum des Bescheids Zuwendungsgeber Art der Förderung Betrag [€]
Weitere Angaben zur antragstellenden Person Ein Unternehmen ist als Contractor antragsberechtigt, wenn es dem Contractingnehmer die Bereitstellung von Kälte mittels einer Kälte- oder Klimaanlage im Rahmen eines Energiesparcontracting- oder Energieliefercontractingvertrages schuldet. Der Contractingvertrag muss eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren aufweisen und vorsehen, dass der Contractor in dieser Zeit die Anlage betreibt und das Betreiberrisiko trägt. Bei Effizienzumrüstungen sind Contractingverträge nicht förderfähig.
Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem sich die stationäre Kälteanlage befindet
ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragtes (Dienstleistungs-) Unternehmen (Contractor)
Angaben zum Standort der Maßnahme, falls abweichend
/ *
Art des Vorhabens *
Nutzung der Kälteanlage
*
*
Vorhabenbeginn und Vergabe von Aufträgen
*
* Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Berechnung der Kälteleistung sowie der Wärmeleistung im Merkblatt des BAFA (zum Herunterladen auf der BAFA-Webseite).
Flüssigkeitskühlsätze, Normalkühlung (NK)
Flüssigkeitskühlsätze, Klimatisierung (AC)
Ab- und Adsorptionsanlagen
Gewerbe-Kälteanlagen, Tiefkühlung (TK) Direktverdampfung
Gewerbe-Kälteanlagen, Normalkühlung (NK) Direktverdampfung
Gewerbe-Klima-/Prozesskälteanlagen (AC) Direktverdampfung
Adiabate Rückkühler (Hybridkühler)
Trockenkühler
Adiabate Verdunstungskühlanlagen
Wärmepumpe zur Abwärmenutzung

kkxKaelteerzeugerText
Nr. kkxKaelteleistungText[kW] kkxElektrischeLeistungText[kW]
Kältemittel 1
Kältemittel 2
1. kkxKaelteLeistungPlausi
Zeile entfernen


Luftgekühlt
Flüssigkeitsgekühlt
Technische Parameter bei Sorptionskälte- oder klimaanlagen: *
 kW
Komponenten und Systeme
Nr. Komponenten und Systeme Auswahl
1.
Kältemittel: *
Zeile entfernen

Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Nr. Auswahl Regenerativenergiesysteme
1.
Zeile entfernen
Investitionskosten *
Erklärungen zur Energieeffizienz *
*
*
*
*
Energieeffizienznachweis nach BAFA-EffizienzCheck
Bitte übernehmen Sie die Daten aus dem Ergebnisprotokoll des BAFA EffizienzChecks für Kälte- und Klimaanlagen *
kWh
Art der Förderung *
Ich beantrage eine Förderung nach De-minimis. Ich bestätige, dass dem antragstellenden Unternehmen aus diesem und anderen Förderprogrammen in den vergangenen drei Jahren insgesamt nicht mehr als 300.000 € De-minimis-Beihlifen bewilligt wurden. Die im maßgeblichen Zeitraum erhaltenen De-minimis-Beihilfen trage ich in die nachfolgende Aufstellung ein:
Ich beantrage eine Förderung nach AGVO. Ich bestätige, dass bei dem antragstellenden Unternehmen die De-minimis-Grenze von 300.000 € bereits überschritten ist oder bei Bewilligung dieses Antrages überschritten wird. Maßgeblich sind alle in den vergangenen drei Jahren bewilligten Beihilfen. Die im maßgeblichen Zeitraum erhaltenen De-minimis-Beihilfen liste ich in einer separaten Erklärung auf www.bafa.de.
Effizienz-Umrüstung - Maßnahmen
Anlage Nr. 1 Anlage entfernen
Angaben zur bestehenden Anlage
*
kW
[TT.MM.JJJJ]
kg

Anlagenparameter nach Umrüstung
kg
bis einschl. DN 25
über DN 25 bis einschl. DN 40
über DN 40


Effizienz-Umrüstung - Kostenübersicht *
Voraussichtliche Netto-Investitionskosten für Basismaßnahmen Euro-Betrag
Summe (Netto-Investitionskosten für alle Maßnahmen)
Absaugen des halogenierten Kältemittels; Ersetzen der Bördelverschraubung, inkl. neues Schauglas, Filtertrockner, Magnetventil; Einbauen von Drehlzahlregler für Verflüssigerlüfter inkl. Elektroarbeiten; Ersetzen von Expansionsventil oder Düse; Durchführen von Vakuum- und Druckprobe; Befüllen und Einstellen der Regelorgane bzw. Überhitzung
Voraussichtliche Netto-Investitionskosten für optionale Maßnahmen Euro-Betrag
Einbau eines Inneren Wärmeübertragers oder "in Kontakt bringen" von Saugleitung und Flüssigkeitsleitung
Einbau eines elektronischen Expansionsventils
Einbau eines Inverters für geeigneten Verdichter
De-minimis-Beihilfen
Nr. Datum des Bescheids [TT.MM.JJJJ] Zuwendungsgeber Aktenzeichen Art der Beihilfe
Betrag
[€]
1. Zeile entfernen
* Ich bestätige, dass die Gesamtsumme der Fördermittel nach "De-minimis" aus diesem und anderen Förderprogrammen, die das antragstellende Unternehmen in dem betreffenden Jahr sowie in den zwei vorausgegangenen Jahren erhalten hat, nicht mehr als 300.000 € beträgt. Mehr zu De-minimis-Beihilfen erfahren Sie unter - https://www.bafa.de/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.htm?nn=1468976&cms_lv2=1468936
KMU Nicht als ein KMU gilt,
  • wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
  • wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Diese Kennzahlen sind in Abhängigkeit von dem Status eines Unternehmens als einem selbstständigen Unternehmen, einem Partnerunternehmen oder einem verbundenen Unternehmen zu berechnen.

Ob ein Unternehmen als ein KMU gilt, ist nicht nur abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Jahreserlöse bzw. der Bilanzsumme, sondern auch von bestimmten Beteiligungsverhältnissen. Weitere Informationen hierzu können Sie den Merkblättern entnehmen.
Ja Nein
Jahr Jahresangabe * Anzahl der Beschäftigten * Anzahl der Vollzeitäquivalente. Jahresbilanzsumme
[Tsd. €]
Jahresumsatz
[Tsd. €] *
Geschäftsjahr nicht abgeschlossen
Letztes Geschäftsjahr
Vorletztes Geschäftsjahr
*
Größe des Unternehmens
Hiernach ist das antragstellende Unternehmen derzeit ein: *
Datenschutzrechtliche Belehrung
 
Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

  2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Antragstellung die folgenden personenbezogenen Daten:
    • Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten,
    • Inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum,
    • den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten,
    • den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen,
    • die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung bzw. der Finanzplan des Zuwendungsempfängers.
    Die Angaben erfolgen im Rahmen der Antragstellung freiwillig durch den Antragsteller oder die von ihm beauftragte Person. Die Betroffenen willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, das BAFA in die Lage zu versetzen, den Förderantrag im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu bearbeiten. Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt.

  3. Weitergabe von Daten an Dritte:

    Der Zuwendungsgeber kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) anhand der Antragsdaten können die Daten weitergegeben werden.
    Weiterhin werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Zuwendungen bzw. Auftragsvergaben, die Daten an die Deutsche Bundesbank sowie an die Bundeskasse weitergegeben.

  4. Betroffenenrechte:

    Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
 
Persönliche Erklärungen
 
Ich / Wir erkläre(n)
  • die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben,
  • dass keine behördliche Genehmigung für die durchzuführenden Maßnahmen und Anlagen erforderlich ist bzw., sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sie auf Verlangen vorgelegt werden kann,
  • kein Hersteller von Kälte- und Klimaanlagen oder deren spezifischer Komponenten zu sein,
  • alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können,
  • dass ich/wir den beantragten Zuschuss nicht abtreten werde(n),
  • dass keine gebrauchten Komponenten oder Versuchsanlagen Bestandteil dieses Antrages sind,
  • dass über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Ich / Wir erkläre(n)
  • dass mir/uns die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 des Strafgesetzbuches bekannt ist.
Ich / Wir erkläre(n), dass mir / uns bekannt ist, dass folgende Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind:
  • Name des Antragstellers
  • Rechtsform des Antragstellers
  • Wirtschaftszweig des Antragstellers
  • Standort der Kälte- oder Klimaanlage
  • Angaben zu Unternehmen/Organisationen und Gesellschaften, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind
  • Angaben zu bereits erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen
  • Angaben zur Kumulierung
  • Angaben zur Art der Anlage (Kälteeerzeuger)
  • Angaben zu Komponenten und Systemen (Tiefkühlstufe, Luftkühler/Verdampfer, Rückkühler, Kühlsolekreisläufe, thermische Speicher)
  • Angaben zu Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Angaben zum Freikühlbetrieb, zur Abwärmenutzung und/oder zum Wärmepumpenbetrieb
  • Angaben zu den Kältemitteln
  • Angaben zu den Energieeffizienzkomponenten und -maßnahmen bei Kompressionsanlagen
  • Angaben bei Soptionskälte- oder -Klimaanlagen
  • Angaben zur Leistung der vorhandenen und/oder geplanten Anlage
  • Nettoinvestitionskosten
  • Angabe, dass über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Mir / Uns ist als Subventionsnehmer im Sinne des Subventionsgesetzes bekannt, dass
  • ich/wir verpflichtet bin/sind, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen über die o. g. subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen.
  • ich/wir von den besonderen Offenbarungspflichten gemäß § 3 des Subventionsgesetzes Kenntnis genommen habe(n)
  • zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind und
  • alle Angaben in diesem Antrag und seinen Anlagen, die für die Bewilligung eines Zuschusses maßgeblich sind, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem beantragten Zuschuss (§ 4 Subventionsgesetz). Außerdem ist zu beachten, dass der Straftatbestand des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) im Rahmen des EG Finanzschutzgesetzes vom 10.09.1998 erheblich erweitert wurde.

Ich / Wir erkläre(n) uns damit einverstanden, dass
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Anspruchsberechtigung durch Einsicht in sämtliche Unterlagen des Antragstellers prüfen kann sowie eine Prüfung vor Ort durchführen kann,
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags nutzt, soweit dies zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient,
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen Daten zum Zweck der schnelleren und kostengünstigen Abwicklung des Verfahrens mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet und statistisch auswertet,
  • dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Name des Antragstellers mitgeteilt werden kann,
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Prüfung der Anspruchsberechtigung Daten von anderen Behörden abrufen kann,
  • der Antragsteller auf die Rücksendung sämtlicher Unterlagen verzichtet und
  • dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und seinen Beauftragten auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen gegeben wird, die für die Beurteilung erforderlich sind.

Einverständniserklärung zur Weitergabe von unternehmensbezogenen Daten zu statistischen Zwecken
Ich / Wir erkläre(n) uns damit einverstanden, dass
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach § 44 BHO zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah erfasst, pflegt und auswertet,
  • zum Zwecke einer Evaluierung von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder dessen Beauftragten Einsicht in alle dafür erforderlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Förderverfahren genommen werden kann und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der Haushaltsausschuss dies beantragt.

Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben

Um den Antrag zu stellen, drücken Sie nachfolgend bitte auf das Feld "Weiter".
Danach verfahren Sie bitte wie auf der nachfolgenden Seite beschrieben wird.