www.bafa.de
|
Kontakt
Die Sitzung endet bei Inaktivität in:
Sie befinden sich hier:
1. Eingabe der Daten >
2. Dateien hochladen >
3. Daten bestätigen >
4. Daten gesendet
Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (ab 01.01.2023)
Wichtige Hinweise zur Antragstellung finden Sie im auf der BAFA-Webseite unter www.bafa.de. Dort können Sie die Förderrichtlinie sowie das "Merkblatt Fachtechnik" herunterladen. Das Merkblatt benennt Fördervoraussetzungen und definiert technische Auslegungsbedingungen für Kälteerzeuger und Wärmeübertrager.
gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Anmeldung
Ich stelle den Antrag:
*
für mich selbst
als bevollmächtigte Person
Ich bin eine:
*
Privatperson
Organisation
Ich möchte mich authentifizieren:
*
Mit der Anmeldung können Sie die Vorteile des Nutzerkonto Bund oder von ELSTER Mein Unternehmenskonto nutzen.
Damit können Sie Ihre hinterlegten Kontaktdaten in das Formular übernehmen. Zudem können Ihnen die Bescheide über das Nutzerkonto Bund direkt in Ihr hinterlegtes Postfach zugestellt werden. Weiterhin entfällt bei der Authentifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat oder dem neuen Personalausweis die händische Unterschrift im Antrag.
Falls Sie noch kein Konto besitzen, können Sie hierüber auch die Registrierung durchführen.
Bitte beachten Sie, dass wir für eine Authentifizierung über das ELSTER Mein Unternehmenskonto die Nutzung eines Organisationszertifikats voraussetzen. Die Authentifizierung mit einem privaten ELSTER Zertifikat ist für Privatpersonen über das Nutzerkonto Bund möglich.
über Nutzerkonto Bund (NKB)
über ELSTER Mein Unternehmenskonto (EUK)
Keine elektronische Authentifizierung
Hinweis: Privatpersonen sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt.
Angaben zur Bevollmächtigung
Ich wurde durch die nachfolgend bezeichnete Organisation/Person gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden: BAFA); Frankfurter Straße 29 - 35; 65760 Eschborn als Bevollmächtige/Bevollmächtigter gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz bestellt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Vom Antragstellenden liegt die Kenntnis und das Einverständnis vor, dass das BAFA sämtlichen Schriftverkehr an die bevollmächtigte Organisation/Person versendet. Der Antragstellende ist und bleibt Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die bevollmächtigte Organisation/Person handelt im Namen des Antragstellenden, die Rechtsfolgen ihrer Handlungen trägt der Antragstellende.
Name der bevollmächtigten Organisation:
Ansprechpartner:
Anrede:
*
--- Bitte wählen ---
Herr
Frau
Keine Angabe
Vorname:
*
Nachname:
*
Land:
*
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Amerik. Überseeinseln, Kleinere
Amerikan. Jungferninseln
Amerikanisch-Samoa
Andorra
Angola
Anguilla
Antarktis
Antigua und Barbuda
Äquatorialguinea
Arabische Rep. Syrien
Argentinien
Armenien
Aruba
Aserbaidschan
Äthiopien
Ausserhalb nat. Hoheitsgebiet
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belarus
Belgien
Belize
Benin
Bermuda
Besetzte Palästinensische Geb.
Bhutan
Bolivarische Republik Venezuela
Bonaire, Sint Eustatius und Saba
Bosnien U.Herzegowina
Botsuana
Bouvetinsel
Brasilien
Brit. Territorium im Ind. Ozean
Britische Jungferninseln
Brunei (Darussalam)
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Ceuta
Chile
Cookinseln
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Curacao
Dänemark
Dem. Rep. Kongo
Dem. Volksrep. Korea
Dem. Volksrep. Laos
Deutschland
Dominica
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
El Salvador
Eritrea
Estland
Falklandinseln
Färöer
Fidschi
Finnland
Föder. Staaten v. Mikronesien
Frankreich
Französische Süd- und Antarktisgebiete
Französisch-Polynesien
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Gibraltar
Grenada
Griechenland
Grönland
Guam
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Heard und McDonald Inseln
Honduras
Hongkong
Indien
Indonesien
Irak
Irland
Islamische Rep. Iran
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kaimaninseln
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kokosinseln (Keelinginseln)
Kolumbien
Komoren
Kosovo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Marshallinseln
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Melilla
Mexiko
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neukaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Niue
Nord Mazedonien
Nördliche Marianen
Norfolkinsel
Norwegen
Oman
Österreich
Pakistan
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Pitcairn
Plurinationaler Staat Bolivien
Polen
Portugal
Republik Kongo
Republik Korea
Republik Moldau
Ruanda
Rumänien
Russische Föderation
Salomonen
Sambia
Samoa
San Marino
Sao Tome und Principe
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Helena, Ascension und Tristan Da Cunha
St. Kitts und Nevis
St. Martin (Niederländischer Teil)
St. Pierre und Miquelon
St. Vincent U. D. Grenadinen
St.Barthelemy
St.Lucia
Südafrika
Sudan
Südgeorgien u. südl. Sandwich
Südsudan
Suriname
Swasiland
Tadschikistan
Taiwan
Thailand
Timor-Leste
Togo
Tokelau
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschad
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Turks- und Caicosinseln
Tuvalu
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
Vanuatu
Vatikanstadt
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Rep. Tansania
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Volksrepublik China
Wallis und Futuna
Weihnachtsinsel
Westsahara
Zentralafrikanische Republik
Zypern
PLZ
/
Ort:
*
Straße und Hausnummer:
*
Telefon (tagsüber)
Vorwahl / Rufnummer:
Für eventuelle Rückfragen.
E-Mail-Adresse:
*
Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
E-Mail-Adresse wiederholen:
*
Angaben zum Antragsteller
Beim Antragsteller handelt es sich um:
*
--- Bitte wählen ---
Krankenhaus
Eigenbetrieb
Zweckverband
Kirche, kirchliche Einrichtung, anerkannte Religionsgemeinschaft
gemeinnützige Organisation
Gebietskörperschaft
Unternehmen
kommunale Gebietskörperschaft
Schule, Forschungseinrichtung oder dessen Träger
Name der Organisation:
*
Bitte geben Sie den rechtsverbindlichen Namen der Organisation an.
Ansprechpartner
Anrede:
*
--- Bitte wählen ---
Herr
Frau
Keine Angabe
Vorname:
*
Nachname:
*
Land:
*
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Amerik. Überseeinseln, Kleinere
Amerikan. Jungferninseln
Amerikanisch-Samoa
Andorra
Angola
Anguilla
Antarktis
Antigua und Barbuda
Äquatorialguinea
Arabische Rep. Syrien
Argentinien
Armenien
Aruba
Aserbaidschan
Äthiopien
Ausserhalb nat. Hoheitsgebiet
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belarus
Belgien
Belize
Benin
Bermuda
Besetzte Palästinensische Geb.
Bhutan
Bolivarische Republik Venezuela
Bonaire, Sint Eustatius und Saba
Bosnien U.Herzegowina
Botsuana
Bouvetinsel
Brasilien
Brit. Territorium im Ind. Ozean
Britische Jungferninseln
Brunei (Darussalam)
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Ceuta
Chile
Cookinseln
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Curacao
Dänemark
Dem. Rep. Kongo
Dem. Volksrep. Korea
Dem. Volksrep. Laos
Deutschland
Dominica
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
El Salvador
Eritrea
Estland
Falklandinseln
Färöer
Fidschi
Finnland
Föder. Staaten v. Mikronesien
Frankreich
Französische Süd- und Antarktisgebiete
Französisch-Polynesien
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Gibraltar
Grenada
Griechenland
Grönland
Guam
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Heard und McDonald Inseln
Honduras
Hongkong
Indien
Indonesien
Irak
Irland
Islamische Rep. Iran
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kaimaninseln
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kokosinseln (Keelinginseln)
Kolumbien
Komoren
Kosovo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Marshallinseln
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Melilla
Mexiko
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neukaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Niue
Nord Mazedonien
Nördliche Marianen
Norfolkinsel
Norwegen
Oman
Österreich
Pakistan
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Pitcairn
Plurinationaler Staat Bolivien
Polen
Portugal
Republik Kongo
Republik Korea
Republik Moldau
Ruanda
Rumänien
Russische Föderation
Salomonen
Sambia
Samoa
San Marino
Sao Tome und Principe
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Helena, Ascension und Tristan Da Cunha
St. Kitts und Nevis
St. Martin (Niederländischer Teil)
St. Pierre und Miquelon
St. Vincent U. D. Grenadinen
St.Barthelemy
St.Lucia
Südafrika
Sudan
Südgeorgien u. südl. Sandwich
Südsudan
Suriname
Swasiland
Tadschikistan
Taiwan
Thailand
Timor-Leste
Togo
Tokelau
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschad
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Turks- und Caicosinseln
Tuvalu
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
Vanuatu
Vatikanstadt
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Rep. Tansania
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Volksrepublik China
Wallis und Futuna
Weihnachtsinsel
Westsahara
Zentralafrikanische Republik
Zypern
PLZ
/
Ort:
*
Straße und Hausnummer:
*
Telefon (tagsüber)
Vorwahl / Rufnummer:
E-Mail-Adresse:
*
Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
E-Mail-Adresse wiederholen:
*
Angaben zu verbundenen Unternehmen
*
Ein Unternehmen übt die Kontrolle über ein anderes Unternehmen aus, wenn es
• die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens besitzt oder
• berechtigt ist, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen oder
• berechtigt ist, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben
• Anteilseigner oder Gesellschafter des anderen Unternehmens ist und die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter des anderen Unternehmens ausübt.
Das antragstellende Unternehmen ist
nicht
Teil eines Unternehmensverbundes.
Das antragstellende Unternehmen gehört einem Unternehmensverbund an und übt die Kontrolle über andere Unternehmen des Verbundes aus.
Das antragstellende Unternehmen gehört einem Unternehmensverbund an. Mindestens ein Unternehmen des Verbundes übt die Kontrolle auf das antragstellende Unternehmen aus.
Bitte reichen Sie ein Organigramm des Unternehmensverbundes ein.
Klassifikation des (hauptsächlichen) Wirtschaftszweigs
Wirtschaftszweigklassifikation:
*
Branche, der der Antragsteller angehört, vierstelliger Schlüssel gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), Statistisches Bundesamt, Ausgabe 2008
Klassifikation der Wirtschaftszweige
Angaben zur Kumulierung
*
Die
Kumulierung
mit anderen Fördermitteln, d.h. die Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen für die Kälte- und Klimaanlage, ist
nicht zulässig
und führt zur Ablehnung des Förderantrages. Neben der Finanzierungshilfen für den Antragsteller selbst ist sind auch die Hilfen für Unternehmen, Gesellschaften und Organisationen zu berücksichtigen, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind.
Für die zu fördernde(n) Kälte- bzw. Klimaanlage(n) wurden und werden auch in Zukunft keine Anträge auf Gewährung öffentlicher Fördermittel (Zulagen, Investitions- oder Betriebskostenzuschüsse) gestellt.
Für die zu fördernde(n) Kälte- bzw. Klimaanlage(n) werden/wurden andere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln z. B. aus der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 beantragt. Nach Ziffer 4.4 der Kälterichtlinie ist eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselbe Investitionsmaßnahme ausgeschlossen.
Datum des Bescheids
Zuwendungsgeber
Art der Förderung
Betrag [€]
--- Bitte wählen ---
Fördersumme
Subventionswert
--- Bitte wählen ---
Fördersumme
Subventionswert
Weitere Angaben zum Antragsteller
Ein Unternehmen ist als Contractor antragsberechtigt, wenn es dem Contracting-Nehmer die Bereitstellung von Kälte mittels einer Kälte- oder Klimaanlage im Rahmen eines Energiesparcontracting- oder Energieliefercontracting-Vertrages schuldet. Der Conctractingvertrag muss eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren aufweisen und vorsehen, dass der Contractor in dieser Zeit die Anlage betreibt und das Betreiberrisiko trägt.
Der Antragssteller ist:
*
Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem sich die stationäre Kälteanlage befindet
ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragtes (Dienstleistungs-) Unternehmen (Contractor)
Träger des Antragstellers:
*
--- Bitte wählen ---
Kommune(n)
Bundesland
Bund
Kirche
Angaben zum Standort der Maßnahme, falls abweichend
PLZ
/
Ort:
*
Straße und Hausnummer:
*
Vorhabenbeginn und Vergabe von Aufträgen
*
Mir / Uns ist bekannt, dass
eine Zuwendung nicht gewährt werden kann, wenn mit dem Vorhaben vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen wird oder wurde
ein bereits erteilter Zuwendungsbescheid auch im Nachhinein zurückgenommen werden kann, wenn ich / wir vor Erhalt des Zuwendungsbescheides mit dem Vorhaben begonnen habe(n)
der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages als Vorhabenbeginn gilt.
*
Soweit bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids der Ausführung des Vorhabens zuzurechnende Leistungen und/oder Lieferungen ausgeschrieben werden und/oder Angebote eingeholt werden, versichere ausdrücklich, dass
die Nummer 3 der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) bzw. die Nummer 3 der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beachtet werden.
Art der Anlage (Kälteerzeuger)
Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Bestimmung der elektrichen Leistung, zur Berechung der Kälteleistung sowie der Länge der Kühlmöbel im Merkblatt Fachtechnik (zum Herunterladen auf der BAFA-Webseite).
Bei der
neuen Anlage
handelt es sich um:
Flüssigkeitskühlsätze NK
Flüssigkeitskühlsätze AC
Kälteerzeuger mit R-718
Ab- und Adsorptionsanlagen
Gewerbe-Kälteanlagen NK (Direktverdampfung)
Gewerbe-Kälteanlagen TK (Direktverdampfung)
Adiabate Rückkühler (Hybridkühler)
Adiabate Verdunstungskühlanlagen
Wärmepumpe zur Nutzung von Prozessabwärme
*
Die Kälteanlage wird nicht überwiegend für die Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen eingesetzt.
kkxKaelteerzeugerText
Nr.
kkxKaelteleistungText[kW]
kkxElektrischeLeistungText[kW]
Kältemittel 1
Kältemittel 2
1.
kkxKaelteLeistungPlausi
--- Bitte wählen ---
R_1270
R_723
R_170
R_728
R_744
R_718
R_1150
R_600A
R_729
R_290
R_717
--- Bitte wählen ---
R_1270
R_723
R_170
R_728
R_744
R_718
R_1150
R_600A
R_729
R_290
R_717
Art der Wärmeabgabe:
*
Geben Sie bitte an, welche Art der Wärmeabgabe überwiegt.
Luftgekühlt
Flüssigkeitsgekühlt
Technische Parameter bei Sorptionskälte- oder klimaanlagen:
*
Wärmequelle:
--- Bitte wählen ---
BHKW
Prozessabwärme
Fern- oder Nahwärme
Solarthermie
Geothermie
Zur Verfügung stehende Wärmeleistung:
kW
Komponenten und Systeme
Zusätzlich zum Kälteerzeuger wird die Förderung für folgende Komponenten und Systeme beantragt:
Nr.
Komponenten und Systeme Auswahl
--- Bitte wählen ---
Tiefkühlstufe
Latentwärmespeicher (LWS)
Luftkühler / Verdampfer für AC- und Prozesskühlanlagen
Adiabate Rückkühler (Hybridkühler)
Luftkühler / Verdampfer für NK/TK-Kälteanlagen
Warmwasserspeicher
Kühlsolekreisläufe
Rückkühler für flüssigkeitsgekühlte Anlagen
Eisspeicher
Kaltwasserspeicher
1.
Kältemittel:
*
--- Bitte wählen ---
R_1270
R_723
R_170
R_728
R_744
R_718
R_1150
R_600A
R_729
R_290
R_717
Ich beantrage die Förderung von Komponenten für Wärmepumpenbetrieb (Außenverdampfer)
Ich beantrage die Förderung von Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage
Ich beantrage die Förderung von Komponenten für Freikühlbetrieb
*
Der / die Freikühler sind in der Lage, den Kälteleistungsbedarf vollständig zu decken, wenn die Außenlufttemperatur sechs Kelvin niedriger ist als die Nutztemperatur (T
AUL
< T
Nutz
- 6 K).
Pauschale für die Ausführungsplanung bei stationären Anlagen
Ich beantrage zusätzlich eine Pauschalförderung für die Ausführungsplanung von Flüssigkeitskühlsätzen (sog. indirekten Systemen) und Sorptionskältemaschinen mit mindestens zwei Kühlstellen oder die Kombination mindestens einer Kühlstelle mit mindestens einem Wärme- und/oder Kältespeicher.
Anzahl der Luftkühler:
*
Mindestens ein Wärmespeicher wird integriert.
Mindestens ein Kältespeicher wird integriert.
Pauschale für die Einbindung von Regenerativanlagen
Der Kombinationsbonus kann für die Kombination einer geförderten Kälte- oder Klimaanlage mit einem Regenerativenergiesystem zur Bereitstellung von elektrischer oder thermischer Antriebsenergie gewährt werden. Geben Sie hier an, mit welcher Art von Regenerativenergiesystem, die stationäre Kälte- oder Klimaanlage kombiniert werden soll.
Für die gleichzeitige Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von regenerativen Energien (Elektroenergie und Wärme) beantrage ich den Kombinationsbonus für Regenerativenergiesysteme bei stationären Anlagen:
Nr.
Auswahl Regenerativenergiesysteme
--- Bitte wählen ---
Photovoltaikanlage
Sonstiges Regenerativenergiesystem
Windenergieanlage
Solarthermieanlage
1.
*
Die Anlage zur Erzeugung von regenerativen Energien leistet einen Beitrag als Endenergiequelle für den Betrieb der Kälte- oder Klimaanlage und befindet sich in räumlicher Nähe zur Kälte-oder Klimaanlage.
Investitionskosten
voraussichtliche Investitionskosten:
*
€
Tragen Sie hier bitte die voraussichtlichen Investitionskosten für den Kälteerzeuger sowie alle Komponenten, Systeme und Speicher einschl. der Kosten für die Anlagenplanung und Montage ein.
Energieeffizienzkomponenten und -maßnahmen bei stationären Kompressionsanlagen
*
Mir ist bekannt, dass die Kompressionskälte- oder -klimaanlage nur dann gefördert werden kann, wenn sie mit folgenden Energieeffizienzkomponenten bzw. Energieeffizienzmaßnahmen ausgestattet ist:
mindestens ein Verdichter pro Verbund (oder ein einzelner Verdichter) verfügt über eine Leistungsregelung mit einem Regelbereich von 40 bis 100 Prozent, es sei denn, es wird ein Nachweis über eine geringe energetische Auswirkung dieser Leistungsregelung geführt;
Abtauvorrichtungen müssen über eine Bedarfsregelung verfügen;
Verflüssiger bzw. Gaskühler sowie Verdampfer sind grundsätzlich so zu dimensionieren, dass in Abhängigkeit vom Anwendungsfall eine möglichst kleine treibende Temperaturdifferenz erreicht wird und gleichzeitig der Aufwand für den Transport des Kühlmittels (z. B. Luft, Wasser, Sole) möglichst gering wird; Details dazu sind in einem BAFA-Merkblatt spezifiziert;
Expansionsventile müssen elektronisch steuerbar sein, es sei denn, es wird ein Nachweis über eine geringe energetische Auswirkung dieser Leistungsregelung geführt;
Kälteanlagen müssen mit einer Regelung betrieben werden, die die Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur anpasst, es sei denn, es wird ein Nachweis über eine geringe energetische Auswirkung dieser Leistungsregelung geführt;
Pumpen zur Förderung von Stoffströmen in Kühlmittelkreisläufen müssen drehzahlgeregelt sein;
alle eingesetzten Komponenten müssen mindestens die Voraussetzungen der Öko-Design-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung erfüllen;
Die Öko-Design-Richtlinie* bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von gewerblichen Kühllagerschränken, Schnellkühlern/-frostern, Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern sind in der in der VERORDNUNG (EU) 2015/1095 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2015 (ABl. L 177/19 vom 08.07.2015) zusammen gefasst.
*Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29), geändert durch die Richtlinie 2008/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 81 vom 20.3.2008, S. 48)
Durchführung eines hydraulischen Abgleiches;
für die vollständige Anlage werden zum Zwecke des - für einen Zeitraum von fünf Jahren - durchzuführenden Monitorings ein Elektroenergie-Messgerät und ein Wärmemengenzähler (für das indirekte System) installiert, die gleichzeitig mit der geförderten Anlage in Betrieb genommen werden und deren technische Spezifikation hinsichtlich der Erfassung und Aufzeichnung der wichtigsten Messgrößen von der Bewilligungsbehörde definiert sind.
Fördervoraussetzungen bei Ab- und Adsorptionskälteanlagen
*
Mir ist bekannt, dass die Ab- und Adsorptionskälteanlage nur dann gefördert werden kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der Antrieb muss über eine bereits vorhandene oder gleichzeitig neu erstellte Abwärmequelle erfolgen. Mögliche Abwärmequellen können sein: BHKW, Fern- oder Nahwärme, Sekundär(ab)wärmequelle, z. B. Industrieabwärme, Solarthermieanlage, Geothermie.
Für die vollständige Anlage wird zum Zwecke des für einen Zeitraum von fünf Jahren durchzuführenden Monitorings ab einer Gesamtkälteleistung von 20 kW ein Kältemengenzähler installiert, der gleichzeitig mit der geförderten Anlage in Betrieb genommen wird.
Art der Förderung
*
Ich beantrage eine Förderung nach
De-minimis
. Ich bestätige, dass dem antragstellenden Unternehmen aus diesem und anderen Förderprogrammen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren insgesamt nicht mehr als 200.000 € (Straßentransportsektor 100.000 €) De-minimis-Beihlifen bewilligt wurden. Die im maßgeblichen Zeitraum erhaltenen De-minimis-Beihilfen trage ich in die nachfolgende Aufstellung ein.
Ich beantrage eine Förderung nach
AGVO
. Ich bestätige, dass bei dem antragstellenden Unternehmen die De-minimis-Grenze von 200.000 € (Straßentransportsektor 100.000 €) bereits überschritten ist oder bei Bewilligung dieses Antrages überschritten wird. Maßgeblich sind alle in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren bewilligten Beihilfen. Die im maßgeblichen Zeitraum erhaltenen De-minimis-Beihilfen liste ich in einer separaten Erklärung auf (Formular auf www.bafa.de).
De-minimis-Beihilfen
Aufstellung der in den letzten drei Steuerjahren - unabhängig vom Beihilfegeber - gewährten De-minimis-Beihilfen.
Es sind alle De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen i. S. d. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen anzugeben. Bitte geben Sie, falls Sie kein eigenständiges Unternehmen sind, auch alle De-minimis-Beihilfen von Verbund- oder Partnerunternehmen an.
Nr.
Datum des Bescheids [TT.MM.JJJJ]
Zuwendungsgeber
Aktenzeichen
Art der Beihilfe
Betrag
[€]
1.
--- Bitte wählen ---
Fördersumme
Subventionswert
KMU
Nicht als ein KMU gilt,
wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.
Diese Kennzahlen sind in Abhängigkeit von dem Status eines Unternehmens als einem selbstständigen Unternehmen, einem Partnerunternehmen oder einem verbundenen Unternehmen zu berechnen.
Ob ein Unternehmen als ein KMU gilt, ist nicht nur abhängig von der Anzahl an Mitarbeiter und der Jahreserlöse bzw. der Bilanzsumme, sondern auch von bestimmten Beteiligungsverhältnissen. Weitere Informationen hierzu können Sie den Merkblättern entnehmen.
Ist die antragstellende Person/Organisation ein KMU?
*
Ja
Nein
Jahr
Angabe
Jahr
*
Anzahl Beschäftigte
*
Anzahl der Vollzeitäquivalente.
Jahresbilanzsumme
[Tsd. €]
Jahresumsatz
[Tsd. €]
*
Geschäftsjahr nicht abgeschlossen
Letztes Geschäftsjahr
---
2023
2022
2021
2020
Vorletztes Geschäftsjahr
---
2023
2022
2021
2020
*
Ich bestätige, dass ich zur Ermittlung der KMU-Größenkriterien (Beschäftigte, Jahresbilanzsumme, Jahresumsatz) die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Empfehlung) beachtet habe.
Größe des Unternehmens
Hiernach ist das antragstellende Unternehmen derzeit ein:
*
--- Bitte wählen ---
Kleines Unternehmen
Mittleres Unternehmen
Sonstiges Unternehmen
Datenschutzrechtliche Belehrung
Aufklappen
Reduzieren
Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Verantwortlicher:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Telefax: 06196 908-1800
poststelle@bafa.bund.de
Datenschutzbeauftragte/r:
datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Antragstellung die folgenden personenbezogenen Daten:
Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten,
Inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum,
den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten,
den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen,
die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung bzw. der Finanzplan des Zuwendungsempfängers.
Die Angaben erfolgen im Rahmen der Antragstellung freiwillig durch den Antragsteller oder die von ihm beauftragte Person. Die Betroffenen willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, das BAFA in die Lage zu versetzen, den Förderantrag im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu bearbeiten. Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt.
Weitergabe von Daten an Dritte:
Der Zuwendungsgeber kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) anhand der Antragsdaten können die Daten weitergegeben werden.
Weiterhin werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Zuwendungen bzw. Auftragsvergaben, die Daten an die Deutsche Bundesbank sowie an die Bundeskasse weitergegeben.
Betroffenenrechte:
Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).
Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
*
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.
Persönliche Erklärungen
Aufklappen
Reduzieren
Ich / Wir erkläre(n)
die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben,
dass keine behördliche Genehmigung für die durchzuführenden Maßnahmen und Anlagen erforderlich ist bzw., sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sie auf Verlangen vorgelegt werden kann,
kein Hersteller von Kälte- und Klimaanlagen oder deren spezifischer Komponenten zu sein,
alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können,
dass ich/wir den beantragten Zuschuss nicht abtreten werde(n),
dass keine gebrauchten Komponenten oder Versuchsanlagen Bestandteil dieses Antrages sind,
dass über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
dass ich / wir mit dem Vorhaben nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen werde(n).
Ich / Wir erkläre(n)
dass mir/uns die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 des Strafgesetzbuches bekannt ist.
Ich / Wir erkläre(n), dass mir / uns bekannt ist, dass folgende Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind:
Name des Antragstellers
Rechtsform des Antragstellers
Wirtschaftszweig des Antragstellers
Standort der Kälte- oder Klimaanlage
Angaben zu Unternehmen/ Organisationen und Gesellschaften, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind
Angaben zu bereits erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen
Angaben zur Kumulierung
Angaben zur Art der Anlage (Kälteeerzeuger)
Angaben zu Komponenten und Systemen (Tiefkühlstufe, Luftkühler/Verdampfer, Rückkühler, Kühlsolekreisläufe, thermische Speicher)
Angaben zu Regenerativenergiesystemen
Angaben zum Freikühlbetrieb, zur Abwärmenutzung und/oder zum Wärmepumpenbetrieb
Angaben zu den Kältemitteln
Angaben zu den Energieeffizienzkomponenten und -maßnahmen bei Kompressionsanlagen
Technische Angaben bei Soptionskälte- oder -Klimaanlagen
Technische Angaben zum Freikühlerbetrieb
Nettoinvestitionskosten
Angabe, dass über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Mir / Uns ist als Subventionsnehmer im Sinne des Subventionsgesetzes bekannt, dass
ich/wir verpflichtet bin/sind, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen über die o. g. subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen.
ich/wir von den besonderen Offenbarungspflichten gemäß § 3 des Subventionsgesetzes Kenntnis genommen habe(n)
zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind und
alle Angaben in diesem Antrag und seinen Anlagen, die für die Bewilligung eines Zuschusses maßgeblich sind, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem beantragten Zuschuss (§ 4 Subventionsgesetz). Außerdem ist zu beachten, dass der Straftatbestand des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) im Rahmen des EG Finanzschutzgesetzes vom 10.09.1998 erheblich erweitert wurde.
Ich / Wir erkläre(n) uns damit einverstanden, dass
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Anspruchsberechtigung durch Einsicht in sämtliche Unterlagen des Antragstellers prüfen kann sowie eine Prüfung vor Ort durchführen kann,
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags nutzt, soweit dies zur überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient,
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen Daten zum Zweck der schnelleren und kostengünstigen Abwicklung des Verfahrens mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet und statistisch auswertet,
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Name des Antragstellers mitgeteilt werden kann,
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Prüfung der Anspruchsberechtigung Daten von anderen Behörden abrufen kann,
der Antragsteller auf die Rücksendung sämtlicher Unterlagen verzichtet und
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und seinen Beauftragten auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen gegeben wird, die für die Beurteilung erforderlich sind.
Einverständniserklärung zur Weitergabe von unternehmensbezogenen Daten zu statistischen Zwecken
Ich / Wir erkläre(n) uns damit einverstanden, dass
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach § 44 BHO zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah erfasst, pflegt und auswertet,
zum Zwecke einer Evaluierung von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz oder dessen Beauftragten Einsicht in alle dafür erforderlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Förderverfahren genommen werden kann und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der Haushaltsausschuss dies beantragt.
*
Ich akzeptiere die oben gemachten Ausführungen und mache mir die obigen Erklärungen zu eigen. Die Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.