Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

nach der aktuellen Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Anmeldung
Privatperson Organisation
Antragsberechtigung
/

Nr. Vorname Nachname Land PLZ, Ort Straße und Hausnummer Geburtsdatum [TT.MM.JJJJ] Anteil an der Beteiligungs-
gesellschaft [%]
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Investition (Beteiligung)

Falls vom Unternehmen noch kein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gestellt wurde.



Angaben zum 1. Investment (WKI)

Angaben zur Investition
Monate

Nr. Name der Beteiligungsgesellschaft
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Zahlungen vom Unternehmen an den Investor, bei Beteiligungsgesellschaften auch Zahlungen an die Gesellschafter

Bisherige und zukünftig geplante Zahlungen vom Unternehmen an den Investor oder einen seiner Gesellschafter Insbesondere solche, die zu einer Verbundenheit des Investors mit dem Unternehmen führen können (vergleiche Anlage A Abschnitt IX der Richtlinie).

Nr. Name des Zahlungsempfängers Grund der Zahlung Betrag [€]
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Antragsteller(in) / Bevollmächtigter der Beteiligungsgesellschaft
/
Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
[TT.MM.JJJJ]
Bankverbindung der antragstellenden Person
Weitere Bestätigungen

Ja Nein

Ja Nein

Ja Nein

Ja Nein
Datenschutzrechtliche Belehrung
 
Hinweise zum Datenschutz
  1. Verantwortlicher, Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

  2. Datenverarbeitung:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
    • Angaben zum Antragsteller, einschließlich Kontakt- und Kontodaten,
    • Angaben zum Ansprechpartner/Bevollmächtigten, einschließlich Kontaktdaten,
    • Angaben zu den Gesellschaftern bei Beteiligungsgesellschaften, einschließlich Kontaktdaten,
    • Angaben zum geplanten Beteiligungsvorhaben, einschließlich der Investitionswerte,
    • Angaben zum Bewilligungszeitraum und über die Höhe der Zuwendung.

    Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck
    • der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags, der Prüfung des Verwendungsnachweises und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);
    • der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms);
    • der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes);
    • der Veröffentlichung von Förderungen über 100.000 € auf Grundlage von Nummer 180 der Risikofinanzierungsleitlinien der EU-Kommission in der Transparenzdatenbank (Transparency Award Module) der EU-Kommission;

    Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

    Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

  3. Empfänger der Daten (Kategorien):

    Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.

    Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung einzelne Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an die Deutsche Bundesbank und an die Bundeskasse.

    Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben betraut sind (z.B. Bundesrechnungshof).

    Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten zu der geförderten Maßnahme in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt (Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten: Thema des Vorhabens, Zuwendungsempfänger und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens verantwortliche Projektleiter, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers. Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden: Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie - ausschließlich für statistische Zwecke - die damit beauftragte Einrichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages (MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.

    Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

    Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichende Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).

    Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

  4. Betroffenenrechte:

    Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
 
Persönliche Erklärungen
 
a) Ich/Wir erkläre(n), dass
  • ich/wir die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital" in der aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen habe(n) und für mich/uns als verbindlich ansehe(n).
  • zum Zeitpunkt dieser Antragstellung weder die Verträge von mir/uns unterzeichnet wurden noch die Zahlung der Investitionssumme an das Unternehmen stattgefunden hat.
  • die Anteilsübernahme erst nach dieser Antragstellung erfolgen wird.
  • ich/wir die Anteile am Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld erwerben werde(n). Mir/uns ist bewusst, dass somit für den Anteilserwerb kein Fremdkapital eingesetzt werden darf. Es dürfen folglich auch keine Mittel aus einem Darlehen der Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft an diese genutzt werden.
  • ich/die Beteiligungsgesellschaft der Kontoinhaber bin/ist, von dem die Zahlung der Investitionssumme angewiesen wird.
  • ich/wir die neu ausgegebenen Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach dem Anteilserwerb halten werde(n). Eine mit der Anteilsübernahme verbundene (bezuschusste) Zuzahlung (Agio/Aufgeld) in die Kapitalrücklage wird in diesem Zeitraum nicht an mich/uns ausgezahlt.
  • der Anteilserwerb wirtschaftlich motiviert im Sinne von Anlage A, Abschnitt VIII der Richtlinie und nicht durch Kredite finanziert ist. Er erfolgt auf der Grundlage eines mir/uns von dem Unternehmen vorgelegten Business Plans.
  • ich/wir eine realistische Ausstiegsstrategie aus meiner/unserer Beteiligung am Unternehmen verfolge(n).
  • ich/wir im Zeitraum von zwei Jahren vor dem Eingehen der Beteiligung mit dem Unternehmen bis zum Ende der Mindesthaltdauer (drei Jahre nach dem Anteilserwerb) nicht im Sinne der Vorgaben von Anlage A, Abschnitt IX der Richtlinie verbunden war(en) bzw. sein werde(n).
  • ich/wir im Zeitraum von zwei Jahren vor dem Eingehen der Beteiligung mit dem Unternehmen bis zum Ende der Mindesthaltedauer (drei Jahre nach dem Anteilserwerb) keine Vereinbarung geschlossen habe(n) bzw. schließen werde(n), die einen Dritten dazu verpflichtet, mir/uns die erworbenen Anteile zu einem späteren Zeitpunkt abzukaufen.
  • ich/wir weder unmittelbar noch mittelbar bereits Anteile des Unternehmens halte(n). Es handelt sich bei der Anteilsübernahme nicht um eine Aufstockung von Anteilen. Im Falle einer Beteiligungsgesellschaft hält zudem keiner der Gesellschafterinnen/Gesellschafter bereits unmittelbar oder mittelbar Anteile des Unternehmens.
  • es sich bei den erworbenen Anteilen (Beteiligung) um gewöhnliche, voll Risiko tragende Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Sinne von Anlage A, Abschnitt I der Richtlinie handelt. Ich/Wir werde(n) durch die erworbenen Anteile vollumfänglich an Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein.
  • die erworbenen Anteile neu ausgegeben werden. Ich/Wir übernehme(n) keine bereits bestehenden Anteile eines anderen Gesellschafters/einer anderen Gesellschafterin.
  • das Unternehmen durch die Gewährung des Wandeldarlehens/Anteilsausgabe über zusätzliche finanzielle Mittel verfügen wird. Es werden durch das Darlehen/die Anteilsausgabe z. B. keine Kredite von mir/uns an das Unternehmen abgelöst oder zuvor bestehende Nachrangdarlehen in Eigenkapital gewandelt.
  • die Anteile, für die ich/wir den Zuschuss für Wagniskapital beantrage(n), innerhalb folgender Grenzen liegen:
    • Der Ausgabepreis der Anteile beträgt mindestens 10.000 €.
    • Ist die Bezahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, hat jede einzelne Zahlung mindestens eine Höhe von 10.000 €.
    • Jede natürliche Person (als direkter Investierender oder als Gesellschafterin/Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft) kann mit INVEST bis zu einer maximalen Beteiligungshöhe von 666.666,66 € gefördert werden (Obergrenze).
    • Pro Einzelinvestment einer natürlichen Person (als direkter Investierender oder als Gesellschafterin/Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft) können maximal 333.333,33 € gefördert werden.
    • Hierbei werden alle INVEST-relevanten Beteiligungen einer natürlichen Person seit 2013 zusammengerechnet, unabhängig davon, ob die einzelnen Beteiligungen unmittelbar oder über eine oder mehrere Beteiligungsgesellschaften erfolgt sind. Im Falle, dass die Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft mit mehreren Gesellschafterinnen/Gesellschaftern erfolgt, wird der Berechnung der Beteiligungshöhe des/der einzelnen Gesellschafterin/Gesellschafters sein/ihr prozentualer Anteil an der Beteiligungsgesellschaft zugrunde gelegt.
    • Die vorgenannten Grenzen werden von mir/uns eingehalten.
  • ich/wir bereit bin/sind, an künftigen Evaluationen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital" teilzunehmen und die hierfür notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.
  • ich/wir keine weiteren Zuwendungen für das antragsgegenständliche Investment bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhalten haben.
  • im Fall einer Investition unter Nutzung eines Wandeldarlehens zudem
    • die Verträge für das Wandeldarlehen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht unterzeichnet wurden und die Zahlung der Darlehenssumme erst nach Antragstellung erfolgt,
    • der Darlehensvertrag ausschließlich marktübliche Klauseln enthält,
    • die spätere Wandlung des Darlehens im Darlehensvertrag vorgesehen ist.
b) Ich/Wir erkläre(n), dem BAFA unmittelbar anzuzeigen, sobald vor dem Ende der Mindesthaltedauer (drei Jahre nach dem Anteilserwerb)
  • ich/wir die erworbenen Anteile am Unternehmen veräußere/veräußern.
  • eine mit der Anteilsübernahme verbundene (bezuschusste) Zuzahlung (Agio/Aufgeld) in die Kapitalrücklage an mich/uns ausgezahlt wird.
  • die Anteile mit Nebenabreden beziehungsweise Vereinbarungen verbunden werden, die mein/unser Risiko mindern.
  • ich/wir das Kriterium der Unverbundenheit mit dem Unternehmen im Sinne der Vorgaben von Anlage A, Abschnitt IX der Richtlinie nicht mehr einhalte(n).
  • ich/wir mit dem Unternehmen eine Vereinbarung schließe(n), die einen Dritten dazu verpflichtet, mir/uns die erworbenen Anteile zu einem späteren Zeitpunkt abzukaufen.
c) Mir/uns ist bekannt, dass
  • es sich bei den vorstehenden Antragsangaben (mit Ausnahme der Angaben zur E-Mail-Adresse und der Telefonnummer) sowie den vorstehenden Erklärungen unter den Buchstaben a und b dieses Antrages um subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt. Die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB ist mir/uns bekannt.
  • pro Unternehmen maximal Anteilsausgaben im Wert von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden können.
  • das Unternehmen, wenn es nicht bereits gegründet wurde, spätestens drei Monate nach Bestätigung des BAFA über den Eingang dieses Antrags, gegründet sein muss.
  • das Unternehmen alle unter den Nummern 4.1.1 und 4.1.3 der Richtlinie genannten Voraussetzungen einhalten muss, um förderfähig zu sein. Die Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen innerhalb der Mindesthaltedauer kann die Rückforderung eines bereits gezahlten Zuschusses zur Folge haben.
  • eine Anzeige gegenüber dem BAFA gemäß Buchstabe b dieses Antrages dazu führt, dass das BAFA die Zuwendung ganz oder teilweise zurückfordern kann.
d) Ich/Wir erkläre(n) mich damit einverstanden, dass
  • die von mir/uns eingereichten Unterlagen nicht zurückgeschickt, sondern durch das BAFA vernichtet werden.
  • der Zuwendungsgeber das Thema des Vorhabens, die die Zuwendung empfangende Person und die ausführende Stelle, den Bewilligungszeitraum, die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung der die Zuwendung empfangenden Person sowie sonstige Angaben aus diesem Antragsformular an Mitglieder des deutschen Bundestages, Ausschüsse des Deutschen Bundestages, das BMWK, an andere fördernde öffentliche Stellen und - ausschließlich für statistische Zwecke - an die damit beauftragte Einrichtung sowie mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben durch Dritte anhand der Antragsangaben weitergibt. Binnen eines Monats nach Empfang des Zuwendungsbescheids kann ich eine begründete Textänderung des Themas vorschlagen. Des Weiteren werde/n ich/wir binnen dieser Frist den Zuwendungsgeber benachrichtigen, wenn meines Wissens durch eine Bekanntgabe des Vorhabens Rechte oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden können oder der Gegenstand des Vorhabens der Geheimhaltung unterliegt.
  • das BAFA und der Bundesrechnungshof bei mir/uns die Zuschussberechtigung durch Einsicht in sämtliche Unterlagen sowie durch örtliche Erhebungen prüfen können. Auf Anforderung werde(n) ich/wir Unterlagen zur Prüfung an das BAFA beziehungsweise den Bundesrechnungshof übersenden.
  • die aus dem Antrag ersichtlichen Daten von der zuständigen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland auf Datenträger gespeichert und für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle der Wirtschaftsförderung verwendet werden. Mir ist bekannt, dass zur Erhöhung der Transparenz der Fördermaßnahmen der Bund Angaben über die die Zuwendung empfangende Person, über das eingegangene Investment und über die Höhe des Zuschusses in geeigneter Form veröffentlichen kann.
In dem Fall, dass die Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft erfolgt, erkläre(n) ich/wir mich/uns auch für diese Gesellschaft mit den vorstehend aufgeführten Sachverhalten einverstanden. Tatsachen, die für die Bewilligung des Zuschusses maßgeblich sind, stellen Tatsachen im Sinne von § 263 beziehungsweise § 264 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Bei Nichtbeachtung der Mitteilungspflicht über die für die Bewilligung des Zuschusses maßgeblichen Tatsachen beziehungsweise bei Angabe unzutreffender Tatsachen kommt eine Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug) beziehungsweise § 264 StGB (Subventionsbetrug) in Betracht.

Hinweise
Für Unternehmen - einschließlich ggf. zwischengeschalteter Beteiligungsgesellschaften - ist der beantragte Zuschuss eine Subvention im Sinne von § 264 StGB. Nach § 2 Subventionsgesetz (SubvG) weise ich darauf hin, dass die Tatsachen, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung oder das Belassen des Zuschusses abhängig ist, subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB sind. Nach § 3 SubvG trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Der Subventionsbetrug ist strafbar.


De-minimis-Beihilfen
Nr. Datum des Bescheids [TT.MM.JJJJ] Zuwendungsgeber Aktenzeichen Art der Beihilfe
Betrag
[€]
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