Antragstellung der Aufwandsentschädigung für die Kennzeichnungspflicht von Heizungsaltanlagen (Heizungsetiketten)

Aufgrund des Bundestagsbeschlusses vom 11. Juni 2026 wurde das Antragsverfahren für Aufwandsentschädigungen zum Nationalen Heizungslabel beendet. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.