Bitte halten Sie folgende Dokumente zum Upload bereit:
  • ausgefüllte Anlage "Kulturelle Kriterien" oder bei internationaler Koproduktion nach Europäischen Übereinkommen die Anlage "Punktesystem"
  • Koproduktionsvertrag oder Deal Memo oder LOI mit den jeweiligen Mitherstellern
  • Finanzierungsplan
Bei Beantragung einer Bescheinigung/eines Ursprungszeugnisses nach Fertigstellung des Films zusätzlich noch:
  • Nachweis über die Herstellung des Kinovorführformats (z.B. Bestätigungsschreiben der beauftragten Firma/Rechnung/Einlagerungsbescheinigung des Bundesarchivs)
  • Nachweis über die Herstellung der deutschen Fassung (z.B. Bestätigungsschreiben der beauftragten Firma/Rechnung/Einlagerungsbescheinigung des Bundesarchivs)
  • Nachweis der Uraufführung
Antragsart

Antrag auf Erteilung/Änderung einer vorläufigen Projektbescheinigung

Gemäß § 52 Filmförderungsgesetz (FFG)

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung/eines Ursprungszeugnisses

Gemäß § 51 Filmförderungsgesetz (FFG)/Runderlass Außenwirtschaft
Anmeldung
für mich selbst als bevollmächtigte Person
Privatperson Organisation
Angaben zur Bevollmächtigung

Ich wurde durch die nachfolgend bezeichnete Organisation/Person gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden: BAFA); Frankfurter Straße 29 - 35; 65760 Eschborn als bevollmächtige Person gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz bestellt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Von der antragstellenden Person liegt die Kenntnis und das Einverständnis vor, dass das BAFA sämtlichen Schriftverkehr an die bevollmächtigte Organisation/Person versendet. Die antragstellende Person ist und bleibt Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die bevollmächtigte Organisation/Person handelt im Namen der antragstellenden Person, die Rechtsfolgen ihrer Handlungen trägt die antragstellende Person.

Ansprechperson
/
Für eventuelle Rückfragen.

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
Angaben zur antragstellenden Person
/

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.

Weitere Angaben
Angaben zum Film
Ja Nein
Art des Films *
Filmtyp *
Kinofilm
TV-Film
Filmlängentyp *
Programmfüllender Film
Kurzfilm
Nicht programmfüllender Film
Technische Daten und Nachweis zur Fertigstellung
Minuten
Sekunden
Angaben zur Sprachfassung *
%
Angaben zur Herstellung
Herstellungszeitraum (von – bis): *
- [TT.MM.JJJJ]
[TT.MM.JJJJ]
Angaben zur Welturaufführung
Bei deutschen Allein- und Koproduktionen muss die Uraufführung erfolgt sein.
[TT.MM.JJJJ]

Im Falle der Welturaufführung auf einem Festival (im Ausland)
Teilnahme als Wettbewerbsbeitrag
Aufführung in einer Nebenreihe
Anzahl der Drehtage innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz
Nr. Land Außenaufnahmen Innenaufnahmen vor Ort Aufnahmen im Filmstudio
Insgesamt
1.
Zeile entfernen
Anzahl der Drehtage außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz
Nr. Land Außenaufnahmen Innenaufnahmen vor Ort Aufnahmen im Filmstudio
Insgesamt
1.
Zeile entfernen
Drehtage
Bei Benutzung von Filmstudios, die außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz liegen *


Ja Nein

Postproduktion
Angaben zur Produktionsart *
Alleinproduktion
Auftragsproduktion
Koproduktion mit deutschen Herstellern
Internationale Koproduktion gemäß §§ 42 und 44 FFG
Internationale Kofinanzierung gemäß §§ 43 und 45 FFG
Stab *
Nr. Stabsmitglied Name Staatsangehörigkeit Wohnsitz (Land) Zuordnung zum Koproduktionsland bei internationaler Koproduktion
1.
Zeile entfernen
Alternativ können Sie eine Stabs- und Besetzungsliste im Upload-Bereich hochladen.
Darstellende
Nr. Rolle Name Staatsangehörigkeit Wohnsitz (Land) Zuordnung zum Koproduktionsland bei internationaler Koproduktion
1.
Zeile entfernen
Alternativ können Sie eine Stabs- und Besetzungsliste im Upload-Bereich hochladen.
Ergänzende Angaben bei internationalen Koproduktionen *
Welche Anerkennung wird angestrebt? *


Ausschließlich nach § 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3 und § 44 FFG (nur deutsche Anerkennung)
Nach dem Abkommen
Angaben zum Hersteller sowie – falls mehrere Hersteller – zum Beteiligungsverhältnis *
Nr. Name Rechtsform Anschrift des Herstellers Land Finanzielle Beteiligung [€] Finanzielle Beteiligung [%] Beteiligung an den Eigentums- und Nutzungsrechten [%]
Summe
1.
Zeile entfernen
Sollte der Platz in diesem Feld nicht ausreichend sein, fügen Sie ein gesondertes Blatt als Anlage bei.
*
Angaben zu Koproduktionen mit Herstellern aus einem außereuropäischen Land *
Ja Nein
Bei Verwendung von Mitteln aus Referenzmittelförderung nach § 73 ff FFG
Ja Nein
Nr. Referenzfilm Hersteller
1.
Zeile entfernen
Datenschutzrechtliche Belehrung
 
Hinweise zum Datenschutz
  1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

  2. Datenverarbeitung:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Antragsverfahrens nach §§ 51, 52 Filmförderungsgesetz (FFG) personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:

    • Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten.
    • Titel, inhaltliche und technische Kurzbeschreibung des Filmvorhabens samt Produktionsart, Herstellungszeitraum, Name des Drehbuchautors, des Regisseurs und des/der Produzenten, Angaben zur Beteiligung bzw. zum Finanzierungsbeitrag.
    • Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Antragsverfahren im Rahmen der für das BAFA geltenden Vorschriften, als nach § 51 FFG für die Erteilung von Bescheinigungen nach dem FFG zuständige Behörde, ordnungsgemäß durchführen zu können.
    • Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck der Prüfung des Antrags und Erteilung der Projektbescheinigung bzw. Bescheinigung (ggf. einschließlich der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren).
    • Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als zuständiger Verwaltungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

  3. Empfänger der Daten (Kategorien):

    Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.
    Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung einzelne Daten an andere öffentliche Stellen: Das BAFA kann personenbezogene Daten an fördernde öffentliche Stellen, an Mitglieder des Deutschen Bundestages und für statistische Zwecke und zur Evaluierung bzw. zur Kundenzufriedenheitsabfrage an die damit beauftragten Stellen bzw. Einrichtungen weitergeben.
    Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergegeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dam Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z.B. Bundesrechnungshof). Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

  4. Betroffenenrechte:

    Als Betroffene/r haben Sie das Recht,
    • Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO),
    • die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),
    • die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung vom Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17 DSGVO),
    • die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO),
    • Ihre personenbezogenen Daten, die sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesenbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Artikel 20 DSGVO),
    • jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO), und
    • sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstraße 30, 53117 Bonn.
 
Persönliche Erklärungen
 

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass die Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig sind.
  2. Mir/Uns ist bekannt, dass die Angaben dieses Antrags subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) sind und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976(BGBl S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht.
  3. Ich/wir erkläre(n), meine/unsere Einwilligung, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen Daten zum Zweck der schnelleren und kostengünstigeren Abwicklung des Verfahrens mittels EDV speichert, verarbeitet und statistisch auswertet. Ich/wir erkläre(n) ebenfalls mein/unser Einverständnis zu einer nachfolgenden Befragung durch das BAFA.

Um den Antrag zu stellen, drücken Sie nachfolgend bitte auf das Feld "Weiter".
Danach verfahren Sie bitte wie auf der nachfolgenden Seite beschrieben wird.