Hinweise gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Person sowie der behördlichen beauftragten Person für Datenschutz
Verantwortliche Stelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Fax: 06196 908-1800
poststelle@bafa.bund.de
Datenschutzbeauftragte/r:
datenschutz@bafa.bund.de
2. Datenverarbeitung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Antragsverfahrens nach §§ 51, 52 Filmförderungsgesetz (FFG) personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
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Angaben zur antragstellenden Person samt Kontaktdaten,
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Titel, inhaltliche und technische Kurzbeschreibung des Filmvorhabens samt Produktionsart, Herstellungszeitraum, Name von Drehbuch, Regie und Produktionsleitung, Angaben zur Beteiligung bzw. zum Finanzierungsbeitrag,
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die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Antragsverfahren im Rahmen der für das BAFA geltenden Vorschriften, als nach § 51 FFG für die Erteilung von Bescheinigungen nach dem FFG zuständige Behörde, ordnungsgemäß durchführen zu können,
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dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck der Prüfung des Antrags und Erteilung der Projektbescheinigung bzw. Bescheinigung (ggf. einschließlich der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren),
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die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als zuständiger Verwaltungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.
3. Empfänger der Daten (Kategorien)
Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.
Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung einzelne Daten an andere öffentliche Stellen: Das BAFA kann personenbezogene Daten an fördernde öffentliche Stellen, an Mitglieder des Deutschen Bundestages und für statistische Zwecke und zur Evaluierung bzw. zur Kundenzufriedenheitsabfrage an die damit beauftragten Stellen bzw. Einrichtungen weitergeben.
Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergegeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z.B. Bundesrechnungshof). Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.
4. Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht,
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Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO),
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die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),
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die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung vom Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17 DSGVO),
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die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO),
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Ihre personenbezogenen Daten, die sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an eine andere verantwortliche Person zu verlangen (Artikel 20 DSGVO),
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jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO), und
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sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstraße 30, 53117 Bonn.