Ich erkläre, dass- die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und dass der von mir gestellte Antrag die dort genannten Voraussetzungen erfüllt;
- alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können;
- mir bekannt ist, dass eine Förderung nur solange möglich ist, wie Fördergelder verfügbar sind;
- mir bekannt ist, dass zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheids - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind;
- über das Vermögen des Antragstellers kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, keine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben wurde oder er nicht zu deren Abgabe verpflichtet ist.
- mir bekannt ist, dass ich binnen eines Monats nach Empfang des Zuwendungsbescheids das BAFA benachrichtigen kann, wenn meines Wissens durch eine Bekanntgabe des Zuwendungszwecks Rechte oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden können.
Für PrivatpersonenMir ist bekannt, dass die im Onlineantrag angegebenen Felder für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblich sind - insbesondere die Kontoverbindung sowie die Angaben zum Fahrzeug wie unter anderem die Fahrzeugidentifikationsnummer und Datum der Zulassung. Diese Angaben stellen Tatsachen im Sinne eines Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) dar.
Für Unternehmen (einschl. Stiftungen, Körperschaften und Vereine)Dem antragstellenden Unternehmen ist als Subventionsnehmer im Sinne des Subventionsgesetztes bekannt, dass die beantragte Förderung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Die einzelnen Regelungen des § 264 StGB sowie der §§ 3 und 4 Subventionsgesetz (SubvG) sind dem Unternehmen bekannt. Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs nach sich ziehen können, sind nachfolgend aufgeführt. Änderungen dieser Tatsachen sind dem BAFA unverzüglich mitzuteilen.
Dem Unternehmen ist bekannt, dass gemäß § 4 Abs. 1 SubvG im Falle von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen der versteckte Sachverhalt maßgeblich ist.
Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen können, sind folgende Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung der Förderung erheblich sind:
- Angaben zur Antragsberechtigung sowie die im Antragsformular angegebenen Felder
- Angaben zur Kontoverbindung (Antragsteller ist Kontoinhaber)
- Angaben zu den Rechtsverhältnissen des Antragstellers
- Unternehmensname
- Adresse
- gesetzlicher Vertreter (Ansprechperson)
- Rechtsform
- gesellschaftsrechtliche Beziehungen
- Angaben zum Fahrzeug
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Typenschlüssel
- Fahrzeugausstattungen
- Datum der Erstzulassung
- Abmeldung
- Datum der Zweitzulassung
- Laufleistung des Fahrzeugs
- Nichteinhaltung der Mindesthaltedauer
- Angaben zum Listenpreis des Neufahrzeugs und Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs, zu gewährten Rabatten und Nachlässen, sowie ergänzend im Falle von Leasing zur Dauer der Vertragslaufzeit, Höhe der Leasingrate, zum effektiven Jahreszins, Sollzins und zur Beendigung des Leasingvertrags
Nach § 3 SubvG vom 29. Juli 1976 (BGB1. I S. 2034 und 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht.
Ich habe die Angaben zu den subventionserheblichen Tatsachen im Hinblick auf die mir mitgeteilten Vorschriften und Regelungen über die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs überprüft. Ferner ist mir bekannt, dass ich verpflichtet bin, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen der vorgenannten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen.