Antrag auf Auszahlung des Exitzuschusses im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"
nach der aktuellen Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Dieser Antrag muss spätestens drei Monate nach der Veräußerung gestellt werden.
- Die veräußerten Anteile oder Aktien (im Folgenden: "Anteile") müssen, gemäß der am 01.01.2017 oder einer später in Kraft getretenen Richtlinie, durch den Erwerbszuschuss gefördert worden sein. Die Förderung des Erwerbszuschusses darf nicht zurückgefordert worden sein und es dürfen keine Gründe für eine Rückforderung vorliegen.
- Die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Ausgabepreis muss mindestens 2.000 € betragen.
- Die Veräußerung darf frühestens drei Jahre und höchstens zehn Jahre nach Anteilserwerb erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Veräußerungsvertrag
- Zahlungsnachweis