Antrag auf Förderung einer Energieberatung

Antrag auf Förderung einer Energieberatung nach der Richtlinie "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) vom 13. November 2020"


Die beantragte Energieberatung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum) durchzuführen. Die Verwendungsnachweisunterlagen sind nach Abschluss der Maßnahme, spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraum vorzulegen. Wenn Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, stellen Sie Ihren Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
Anmeldung
für mich selbst als bevollmächtigte Person
Privatperson Organisation
Angaben zur Bevollmächtigung

Ich wurde durch die nachfolgend bezeichnete Organisation/Person gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden: BAFA); Frankfurter Straße 29 - 35; 65760 Eschborn als bevollmächtige Person gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz bestellt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Von der antragstellenden Person liegt die Kenntnis und das Einverständnis vor, dass das BAFA sämtlichen Schriftverkehr an die bevollmächtigte Organisation/Person versendet. Die antragstellende Person ist und bleibt Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die bevollmächtigte Organisation/Person handelt im Namen der antragstellenden Person, die Rechtsfolgen ihrer Handlungen trägt die antragstellende Person.

Ansprechperson
/
Für eventuelle Rückfragen.

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
Angaben zur antragstellenden Person
/

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.

Unternehmen mit kommunaler Beteiligung *
Unternehmen mit weniger als 25 % kommunaler Bet.
Unternehmen mit mehr als 25 % kommunaler Bet.
Unternehmen mit mehr als 50 % kommunaler Bet.
Angaben zur Beratungsart *
Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
       Sanierungsfahrplan (Schritt für Schritt Sanierung)
       Umfassende Sanierung in einem Zuge
       Neubau eines Nichtwohngebäudes

Contracting-Orientierungsberatung
Angaben zur Kumulierung *

Ja Nein
Nr. Datum des Bescheids [TT.MM.JJJJ] Zuwendungsgeber Art der Förderung Betrag [€]
1. Zeile entfernen
Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Ja Nein
KMU Nicht als ein KMU gilt,
  • wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
  • wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Diese Kennzahlen sind in Abhängigkeit von dem Status eines Unternehmens als einem selbstständigen Unternehmen, einem Partnerunternehmen oder einem verbundenen Unternehmen zu berechnen.

Ob ein Unternehmen als ein KMU gilt, ist nicht nur abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Jahreserlöse bzw. der Bilanzsumme, sondern auch von bestimmten Beteiligungsverhältnissen. Weitere Informationen hierzu können Sie den Merkblättern entnehmen.
Ja Nein
Jahr Angabe
Jahr *
Anzahl Beschäftigte * Anzahl der Vollzeitäquivalente. Jahresbilanzsumme
[Tsd. €]
Jahresumsatz
[Tsd. €] *
Geschäftsjahr nicht abgeschlossen
Letztes Geschäftsjahr
Vorletztes Geschäftsjahr
*
Erklärung für kein KMU
*
Energetische Ausgangssituation Hinweise zur Ermittlung der benötigten Daten finden Sie im Merkblatt.
Energieverbrauch
[MWh/a]
Energiekosten
[€]
Gesamtenergieverbrauch und -energiekosten *
Strombezug
Strom (Selbstverbrauch aus regenerativer Eigenerzeugung)
Erdgas
Flüssiggas
Heizöl EL
Heizöl S
Steinkohle
Braunkohle
Holzpellets/Holzhackschnitzel
Sonstige Biomasse
Nah-/Fernwärme/kälte
Sonstige Energieträger
Kraftstoffe
Weitere Angaben zu Nichtwohngebäuden
qm
Beratungsobjekte Es müssen sämtliche Standorte aufgeführt werden, die im Rahmen der Beratung betrachtet werden.
Nr. Beratungsobjekt
1.
/ *
Zeile entfernen
Klassifikation des (hauptsächlichen) Wirtschaftszweigs
De-minimis-Beihilfen
Nr. Datum des Bescheids [TT.MM.JJJJ] Zuwendungsgeber Aktenzeichen Art der Beihilfe
Betrag
[€]
1. Zeile entfernen
* Ich bestätige, dass die Gesamtsumme der Fördermittel nach "De-minimis" aus diesem und anderen Förderprogrammen, die das antragstellende Unternehmen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren erhalten hat, nicht mehr als 200.000 € (Straßentransportsektor max. 100.000 €) beträgt. Mehr zu De-minimis-Beihilfen erfahren Sie unter - https://www.bafa.de/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.htm?nn=1468976&cms_lv2=1468936
Datenschutzrechtliche Belehrung
 
Hinweise zum Datenschutz
  1. Verantwortlicher, Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

  2. Datenverarbeitung:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:

       Angaben zum Ansprechpartner / Vertretungsberechtigten samt Kontaktdaten

    Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck
    • der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags, der Prüfung des Verwendungsnachweises und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);
    • der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms);
    • der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes);
    Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

    Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

  3. Empfänger der Daten (Kategorien):

    Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.

    Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung einzelne Daten an andere öffentliche Stellen.

    Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an die Deutsche Bundesbank und an die Bundeskasse.

    Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergegeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof).

    Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten zu der geförderten Maßnahme in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt (Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten: Thema des Vorhabens, Zuwendungsempfänger und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Projektleiter, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers. Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden: Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie - ausschließlich für statistische Zwecke - die damit beauftragte Einrichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages (MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.

    Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

    Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).

    Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.


  4. Betroffenenrechte:

    Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
 
Weitere Bestätigungen Ich/Wir erkläre(n), dass
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Sonstige Erklärungen
 
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass
  • das BAFA die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen Daten zum Zweck der schnelleren und kostengünstigen Abwicklung des Verfahrens mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet und statistisch auswertet;
  • dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Name des Antragstellers mitgeteilt werden kann und seinen Beauftragten auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen gegeben wird, die für eine förderrechtliche oder -politische Beurteilung erforderlich sind;
  • das BAFA zur Prüfung der Anspruchsberechtigung Daten von anderen Behörden abrufen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass
  • das BAFA nach § 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten;
  • das BMWK als Zuwendungsgeber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall den Namen des Antragstellers sowie Höhe und Zweck der Förderung in vertraulicher Weise bekannt gibt;
  • binnen eines Monats nach Empfang des Zuwendungsbescheids der Antragsteller den Zuwendungsgeber benachrichtigen kann, wenn durch eine Bekanntgabe des Vorhabens Rechte oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden können oder der Gegenstand des Vorhabens der Geheimhaltung unterliegt.
Subventionserhebliche Tatsachen
Für Betriebe und Unternehmen ist der nach der Richtlinie beantragte Zuschuss eine Subvention im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB). Nach dieser Vorschrift macht sich unter anderem strafbar, wer einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
Subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB sind Angaben zu folgenden Tatsachen bzw. folgende Erklärungen:
  • Angaben zum Antragsteller und dessen Rechtsverhältnissen
    • Bezeichnung des Beratungsobjekts
    • Adresse
    • Rechtsform
    • gesellschaftsrechtliche Beziehungen
  • Angaben zur KMU-Eigenschaft des Antragstellers
    • Jahresbilanzsumme
    • Jahresumsatz
    • Wirtschaftszweigklassifikation
    • Anzahl der Beschäftigten
  • Angaben zum Beratungsobjekt
    • Standort(e)
    • Angaben zur energetischen Ausgangssituation (Energieverbrauch und -kosten) bzw. zum Jahresgesamtenergieverbrauch
    • Angaben zur Nettogrundfläche/Nettoraumfläche
  • Angaben zum Energieberater
  • Erklärung zum Maßnahmenbeginn
  • zu eröffneten oder bevorstehenden Insolvenzverfahren
  • Erklärung zur Inanspruchnahme weiterer Förderungen
Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem Zuschuss (vgl. § 4 des Subventionsgesetzes - SubvG).

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