Chemiewaffenübereinkommen

Anmeldung

Datenschutzrechtliche Belehrung
 
Hinweise zum Datenschutz
  1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

  2. Datenverarbeitung:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Meldung die folgenden personenbezogenen Daten: Vorname und Nachname des Ansprechpartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse.
    Die Angaben erfolgen im Rahmen der Meldung gemäß der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) durch das meldepflichtige Unternehmen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, den Erhebungszweck gem. §§ 4 und 6 CWÜV zu erfüllen. Die Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt.

  3. Empfänger der Daten (Kategorien):

    Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Meldeportals arbeitet das BAFA mit einem Auftragsverarbeiter zusammen, der hinreichende Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz der Betroffenenrechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).
    Die erhobenen Daten können an die in § 6 des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAG) genannten Stellen weitergegeben werden.

  4. Betroffenenrechte:

    Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
 
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