Verwendungsnachweis zum Förderprogramm "Beratungsgutscheine Afrika"

gem. Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P, Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung)

Ich erkläre mit dem Einreichen des Verwendungsnachweises, dass alle Maßnahmen vollständig abgeschlossen sind. Mir ist bewusst, dass ich nach der Auszahlung des Förderbetrags keine weiteren Ausgaben geltend machen kann.

Ich erkläre, dass ich für die bewilligte Maßnahme keine Anträge auf Gewährung von sonstigen öffentlichen Fördermitteln (Tilgungszuschüsse der KfW, Zulagen, Investitions- oder Betriebskostenzuschüsse, Kredite aus öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen) gestellt habe bzw. dass ich bereits gestellte Anträge zurückgezogen habe oder diese endgültig abgelehnt worden sind und dass ich keine weiteren Anträge auf Gewährung von öffentlichen Fördermitteln für diese Anlage stellen werde.


Wichtiger Hinweis:
Den Verwendungsnachweis bitte erst ausfüllen, wenn Sie im Rahmen der Erfolgskontrolle nach Abschluss der Beratung an der Onlinebefragung teilgenommen haben.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:
  • Beratungsbericht
  • Beratungsvertrag mit Anlagen
  • Bankbeleg über die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages durch das beratene Unternehmen
  • Kopie der Rechnung des/der Beratungsunternehmens/-organisation
Die folgenden Angaben beziehen sich auf
[TT.MM.JJJJ]
Angaben zum antragstellenden Unternehmen

Geschäftsführung/Vertretungsberechtigte Person
/

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an welche die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.

Bankverbindung des antragstellenden Unternehmens
Beratungsunternehmen/Beratungsorganisation

Berater/in

/
Für eventuelle Rückfragen.


Bankverbindung des Beratungsunternehmens/der Beratungsorganisation

Durchgeführte Beratung
Erfolgskontrolle Im Rahmen der Erfolgskontrolle ist unmittelbar nach Abschluss der Beratung ein Online-Feedbackbogen auszufüllen. Der Link wurde Ihnen durch die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika zugesandt.

Ja Nein
Gemäß Zuwendungsbescheid ist die Teilnahme an der Umfrage verpflichtend.
Datenschutzrechtliche Belehrung
 
Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Str. 29 - 35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

  2. Datenverarbeitung:
    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
    • Angaben zum antragstellenden Unternehmen samt Kontaktdaten, Inhaltliche und technische Beschreibung des geplanten Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum,
    • den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle,
    • den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen,
    • die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung bzw. des Finanzplans des Zuwendungsempfängers.
    Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags, der Prüfung des erwendungsnachweises und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren); der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms); der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes.

    Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
    Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

  3. Empfänger der Daten (Kategorien):
    Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind sowie an die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung des BMWK nach Art. 28 DSGVO.

    Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung und der Bearbeitung des Vorgangs einzelne Daten an andere öffentliche Stellen.

    Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an die Deutsche Bundesbank und die Bundeskasse.

    Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergegeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof).

    Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten zu der geförderten in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt (Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten:
    • Thema des Vorhabens,
    • Zuwendungsempfänger und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Projektleiter,
    • Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers.
    Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden:
    • Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie – ausschließlich für statistische Zwecke – die damit beauftragte Einrichtung.
    Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages (MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.

    Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

    Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichende Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).

    Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

  4. Betroffenenrechte:
    Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
 
Persönliche Erklärungen
 
Ich erkläre,
  • dass mein/unser Unternehmen nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" ein rechtlich selbstständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland ist, welches einschließlich verbundener und Partnerunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 500 Mitarbeiter/innen beschäftigt und im Jahr vor Vertragsschluss einen Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. Euro aufweist;
  • dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für "De-minimis"-Beihilfen - unabhängig vom Beihilfegeber - in Höhe von 200.000,- Euro (bis 100.000,- Euro bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs, bis 15.000,- Euro für Unternehmen des Agrarsektors und bis 30.000,- Euro für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors), unter Einbeziehung des Beihilfebetrags für die Beratung, in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat (siehe Anlage zum Zuwendungsantrag). Mir/Uns ist bekannt, dass der Unternehmensbegriff für "De-minimis"-Beihilfen alle Unternehmenseinheiten einschließt, die (rechtlich oder de-facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden (insbesondere verbundene Unternehmen, etc.);
  • dass ich/wir kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission bin/sind;
  • dass ich/wir über ein geordnetes Rechnungswesen verfüge/n und für den von mir/uns zu leistenden Eigenbetrag keine Beihilfe des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union beantragt habe/n oder eine solche Beihilfe nicht gewährt oder zugesagt worden ist;
  • dass die Zahlung meines/unseres Eigenanteils bzw. des Beraterhonorars nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln des/der beauftragten Beratungsunternehmens/-organisation oder aus Rechtsgeschäften mit dem/der beauftragte/n Beratungsunternehmen/-organisation oder mit ihm/ihr in Verbindung stehenden Dritten geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet wird. Dies gilt auch für Leistungen durch eine vom/von der Beratungsunternehmen/-organisation unabhängigen Dritten, der an der Durchführung der Beratung ein geschäftliches Interesse hat;
  • dass ich/wir meine/unsere Zahlungen nicht eingestellt habe/n, nicht überschuldet bin/sind und kein Insolvenzverfahren über mein/unser Vermögen unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet wurde;
  • dass ich/wir keine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben habe/n oder zu deren Abgabe verpflichtet bin/sind;
  • dass ich/wir mich/uns verpflichte/n, alle Änderungen bezüglich der in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gemachten Angaben und Erklärungen für das Förderprogramm dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für die Beantragung und Eröffnung von Insolvenzverfahren und Änderungen der Besitz- und Beteiligungsverhältnisse;
  • dass ich/wir den Inhalt der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung als verbindlich anerkenne/n;
  • dass mir/uns bekannt ist, dass auf die Bewilligung der Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht;
  • dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n, d.h. noch keinen Vertrag für die vorgesehene Beratungsleistung mit einem/r autorisierten Beratungsunternehmen/-organisation abgeschlossen habe/n und auch nicht vor der Entscheidung über diesen Antrag abschließen werde/n;
  • dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichergestellt ist;
  • dass der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wird;
  • dass ich/wir alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe(n) und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können.
  • dass, soweit im Antrag personenbezogene Daten von Beschäftigten des/der Antragsteller(s)/(in) oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, diese entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert wurden und deren Einverständnis eingeholt wurde.
  • dass mir/uns bekannt ist, dass alle in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren enthaltenen persönlichen und sachlichen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Durchführung des Förderprogramms und statistischen Auswertung auf Datenträgern verfasst und verarbeitet werden.


Einverständniserklärung zur Datenweitergabe und -Veröffentlichung
Ich/Wir erkläre(n),
  • dass ich/wir damit einverstanden bin/sind, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und seine Beauftragten
    • den Gegenstand des Vorhabens,
    • den Namen des antragstellenden Unternehmens
    • die auszuführende/n Stelle/n,
    • den/die für die Durchführung des Projektes verantwortlichen Projektleiter/in,
    • den Bewilligungszeitraum sowie
    • die Höhe der (beantragten) Zuwendung und der Eigenbeteiligung des Antragstellers
    auf Verlangen sowie im Einzelfall an Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Haushaltsausschuss und andere Ausschüsse des Deutschen Bundestages, sofern es die Mitglieder und Ausschüsse beantragen, an andere fördernde öffentliche Stellen und - ausschließlich für statistische Zwecke - an die damit beauftragte Einrichtung in vertraulicher Weise weitergeben. Auch einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben durch Dritte anhand der Antragsdaten wird zugestimmt.
  • dass mir/uns bekannt ist, dass die Bewilligungsbehörde nach § 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten.
  • dass ich/wir darüber informiert wurde(n), dass der/die im Antrag angegebene Projektleiter/in binnen eines Monats nach Empfang des Zuwendungsbescheides Gründe darlegen kann, wenn von der o. g. Bekanntgabe ihres/seines Namens abgesehen werden soll oder ihres/seines Wissens nach durch die Bekanntgabe des Vorhabens Rechte oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden können oder der Gegenstand des Vorhabens der Geheimhaltung unterliegt.
  • zum Zwecke einer Evaluation von dem mit der Evaluation Beauftragten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen alle für die Evaluation des Projekts benötigten und dem Zuwendungsempfänger vom Zuwendungsgeber benannten Daten bereit zu stellen sowie an den für die Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen und bei Bedarf zusätzliche Auskünfte zu erteilen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Mitarbeiter/innen wird darauf geachtet, dass diese zum relevanten Zuwendungsverfahren Auskunft geben können. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für die Bereitstellung von Daten Dritter ggf. erforderlichen Einwilligungserklärungen einzuholen.
  • dass BMWK und BAFA den Namen des Zuwendungsempfängers, die ausführende/n Stelle/n, den Gegenstand des Vorhabens sowie die Kontaktdaten der/des Projektverantwortlichen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Information veröffentlichen dürfen.
Ergänzende Hinweise
  • Die Bewilligungsbehörde (einschließlich der für sie zuständigen Vorprüfungsstelle) ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Dafür sind die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
  • Der Bundesrechnungshof ist zur Prüfung berechtigt (§§ 91, 100 BHO).
  • Zu Unrecht, insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben erhaltene Bundeszuschüsse sind nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen einschließlich Zinsen in Höhe vom 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jährlich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung bis zum Eingang der Mittel bei der Bundeskasse an die Bewilligungsbehörde zurückzuzahlen.
Erklärung über Subventionserhebliche Tatsachen und zur Offenbarungspflicht
Dem antragstellenden Unternehmen ist bekannt, dass die beantragte Zuwendung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Die einzelnen Regeln des § 264 StGB sowie der §§ 3,4 Subventionsgesetz (SubvG) einschließlich der besonderen Offenbarungspflichten (gemäß § 3) sind mir/uns bekannt. Die im Folgenden aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen, deren unrichtige oder unvollständige Angabe eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen kann, habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und ihre Richtigkeit in meinem Antrag nochmals überprüft. Mir/Uns ist bewusst, dass Änderungen dieser Tatsachen unverzüglich dem BAFA mitzuteilen sind. Subventionserheblich sind auch die anzugebenden Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen.

Als subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB werden folgende Tatsachen bezeichnet:
  • Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind: Subventionserheblich sind sämtliche Angaben zum Unternehmen
    • Name und Sitz des antragstellenden Unternehmens
    • Rechtsform
    • Geschäftsbetrieb
    • Amtlicher Registereintrag
    • Vorhabenbeschreibung
    • Jahresbilanzsumme
    • Jahresumsatz
    • Branche
    • Anzahl der Beschäftigten
    • Angaben zur Ermittlung der Größenklasse
    • Angaben zur Bezahlung des Eigenanteils, welcher zwingend vom zu beratenden Unternehmen selbst zu erbringen ist
    • Angaben zu den De-minimis-Beihilfen
  • Tatsachen, die für die Weitergewährung, das Belassen oder die Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung sind:Subventionserheblich sind folgende Tatsachen, die dem BMWK bzw. der beauftragten Stelle zur Durchführung des Fördervorhabens nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids nebst Anlage (Nebenbestimmungen) mitzuteilen sind:
    • dass ich/wir nach Vorlage des Zuwendungsbescheids weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder erhalten haben. Gleiches gilt für weitere Mittel Dritter;
    • dass der Zuwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen;
    • die die teilweise oder vollständige Erreichung des Zuwendungszwecks gefährden oder unmöglich machen;
    • dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des beratenen Unternehmens beantragt wurde bzw. eröffnet worden ist.
  • Subventionserheblich sind die von mir/uns zu bestätigenden Angaben des/der Beratungsunternehmens/-organisation im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung entsprechend der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" betreffen.
  • Subventionserheblich sind ferner solche Tatsachen, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die im Zusammenhang mit der Zuwendung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen werden.
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Antrag gemachten Angaben. Mit der Weitergabe der Antragsdaten im Einzelfall an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Bundesrechnungshof bin/sind ich/wir einverstanden.

Ich/Wir versichere/versichern, dass sofern eine Sozialversicherungspflicht besteht/bestand, ausschließlich sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterende bzw. Inhabende/Geschäftsführende meines/unseres Unternehmens in den Projekten gearbeitet haben und in den ggf. kommenden Projekten im Rahmen der Beratungsgutscheine werden.

Um den Antrag zu stellen, drücken Sie nachfolgend bitte auf das Feld "Weiter".
Danach verfahren Sie bitte wie auf der nachfolgenden Seite beschrieben wird.