Ich erkläre,
- dass mein/unser Unternehmen nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" ein rechtlich selbstständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland ist, welches einschließlich verbundener und Partnerunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 500 Beschäftigte beschäftigt und im Jahr vor Vertragsschluss einen Jahresumsatz von höchsten 100 Mio. Euro aufweist;
- dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für "De-minimis"-Beihilfen - unabhängig der Beihilfestelle - in Höhe von 300.000 Euro (bis 15.000,- Euro für Unternehmen des Agrarsektors und bis 30.000,- Euro für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors), unter Einbeziehung des Beihilfebetrags für die Beratung, in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat (siehe Anlage zum Zuwendungsantrag). Mir/Uns ist bekannt, dass der Unternehmensbegriff für "De-minimis"-Beihilfen alle Unternehmenseinheiten einschließt, die (rechtlich oder de-facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden (insbesondere verbundene Unternehmen, etc.);
- dass ich/wir kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission bin/sind;
- dass ich/wir über ein geordnetes Rechnungswesen verfüge/n und für den von mir/uns zu leistenden Eigenbetrag keine Beihilfe des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union beantragt habe/n oder eine solche Beihilfe nicht gewährt oder zugesagt worden ist;
- dass die Zahlung meines/unseres Eigenanteils bzw. des Honorars für Beratung nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln des/der beauftragten Beratungsunternehmens/-organisation oder aus Rechtsgeschäften mit dem/der beauftragte/n Beratungsunternehmen/-organisation oder mit ihm/ihr in Verbindung stehenden Dritten geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet wird. Dies gilt auch für Leistungen durch eine vom/von der Beratungsunternehmen/-organisation unabhängigen Dritten, der an der Durchführung der Beratung ein geschäftliches Interesse hat;
- dass ich/wir meine/unsere Zahlungen nicht eingestellt habe/n, nicht überschuldet bin/sind und kein Insolvenzverfahren über mein/unser Vermögen unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet wurde;
- dass ich/wir keine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben habe/n oder zu deren Abgabe verpflichtet bin/sind;
- dass ich/wir mich/uns verpflichte/n, alle Änderungen bezüglich der in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gemachten Angaben und Erklärungen für das Förderprogramm dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für die Beantragung und Eröffnung von Insolvenzverfahren und Änderungen der Besitz- und Beteiligungsverhältnisse;
- dass ich/wir den Inhalt der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung als verbindlich anerkenne/n;
- dass mir/uns bekannt ist, dass auf die Bewilligung der Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht;
- dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n, d.h. noch keinen Vertrag für die vorgesehene Beratungsleistung mit einem/r autorisierten Beratungsunternehmen/-organisation abgeschlossen habe/n und auch nicht vor der Entscheidung über diesen Antrag abschließen werde/n;
- dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichergestellt ist;
- dass der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wird;
- dass ich/wir alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe(n) und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können.
- dass, soweit im Antrag personenbezogene Daten von Beschäftigten der antragstellenden Person oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, diese entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert wurden und deren Einverständnis eingeholt wurde.
- dass mir/uns bekannt ist, dass alle in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren enthaltenen persönlichen und sachlichen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Durchführung des Förderprogramms und statistischen Auswertung auf Datenträgern verfasst und verarbeitet werden.
Einverständniserklärung zur Datenweitergabe und -VeröffentlichungIch/Wir erkläre(n),
- dass ich/wir damit einverstanden bin/sind, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und seine Beauftragten
- den Gegenstand des Vorhabens,
- den Namen des antragstellenden Unternehmens
- die auszuführende/n Stelle/n,
- die für die Durchführung des Projektes verantwortliche Projektleitung,
- den Bewilligungszeitraum sowie
- die Höhe der (beantragten) Zuwendung und der Eigenbeteiligung des antragstellenden Unternehmens
auf Verlangen sowie im Einzelfall an Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Haushaltsausschuss und andere Ausschüsse des Deutschen Bundestages, sofern es die Mitglieder und Ausschüsse beantragen, an andere fördernde öffentliche Stellen und - ausschließlich für statistische Zwecke - an die damit beauftragte Einrichtung in vertraulicher Weise weitergeben. Auch einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben durch Dritte anhand der Antragsdaten wird zugestimmt. - dass mir/uns bekannt ist, dass die Bewilligungsbehörde nach § 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten.
- dass ich/wir darüber informiert wurde(n), dass die im Antrag angegebene Projektleitung binnen eines Monats nach Empfang des Zuwendungsbescheides Gründe darlegen kann, wenn von der o. g. Bekanntgabe ihres/seines Namens abgesehen werden soll oder ihres/seines Wissens nach durch die Bekanntgabe des Vorhabens Rechte oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden können oder der Gegenstand des Vorhabens der Geheimhaltung unterliegt.
- zum Zwecke einer Evaluation von der mit der Evaluation beauftragten Person unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen alle für die Evaluation des Projekts benötigten und der Zuwendung empfangenden Person von der Zuwendungsstelle benannten Daten bereit zu stellen sowie an den für die Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen und bei Bedarf zusätzliche Auskünfte zu erteilen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Beschäftigten wird darauf geachtet, dass diese zum relevanten Zuwendungsverfahren Auskunft geben können. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für die Bereitstellung von Daten Dritter ggf. erforderlichen Einwilligungserklärungen einzuholen.
- dass BMWK und BAFA den Namen der Zuwendung empfangenden Person, die ausführende/n Stelle/n, den Gegenstand des Vorhabens sowie die Kontaktdaten der projektverantwortlichen Person zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Information veröffentlichen dürfen.
Ergänzende Hinweise- Die Bewilligungsbehörde (einschließlich der für sie zuständigen Vorprüfungsstelle) ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Dafür sind die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
- Der Bundesrechnungshof ist zur Prüfung berechtigt (§§ 91, 100 BHO).
- Zu Unrecht, insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben erhaltene Bundeszuschüsse sind nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen einschließlich Zinsen in Höhe vom 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jährlich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung bis zum Eingang der Mittel bei der Bundeskasse an die Bewilligungsbehörde zurückzuzahlen.
Erklärung über Subventionserhebliche Tatsachen und zur OffenbarungspflichtDem antragstellenden Unternehmen ist bekannt, dass die beantragte Zuwendung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Die einzelnen Regeln des § 264 StGB sowie der §§ 3,4 Subventionsgesetz (SubvG) einschließlich der besonderen Offenbarungspflichten (gemäß § 3) sind mir/uns bekannt. Die im Folgenden aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen, deren unrichtige oder unvollständige Angabe eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen kann, habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und ihre Richtigkeit in meinem Antrag nochmals überprüft. Mir/Uns ist bewusst, dass Änderungen dieser Tatsachen unverzüglich dem BAFA mitzuteilen sind. Subventionserheblich sind auch die anzugebenden Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen.
Als subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB werden folgende Tatsachen bezeichnet:
- Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind: Subventionserheblich sind sämtliche Angaben zum Unternehmen
- Name und Sitz des antragstellenden Unternehmens
- Rechtsform
- Geschäftsbetrieb
- Amtlicher Registereintrag
- Vorhabenbeschreibung
- Jahresbilanzsumme
- Jahresumsatz
- Branche
- Anzahl der Beschäftigten
- Angaben zur Ermittlung der Größenklasse
- Angaben zur Bezahlung des Eigenanteils, welcher zwingend vom zu beratenden Unternehmen selbst zu erbringen ist
- Angaben zu den De-minimis-Beihilfen
- Tatsachen, die für die Weitergewährung, das Belassen oder die Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung sind: Subventionserheblich sind folgende Tatsachen, die dem BMWK bzw. der beauftragten Stelle zur Durchführung des Fördervorhabens nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids nebst Anlage (Nebenbestimmungen) mitzuteilen sind:
- dass ich/wir nach Vorlage des Zuwendungsbescheids weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder erhalten haben. Gleiches gilt für weitere Mittel Dritter;
- dass der Zuwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen;
- die die teilweise oder vollständige Erreichung des Zuwendungszwecks gefährden oder unmöglich machen;
- dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des beratenen Unternehmens beantragt wurde bzw. eröffnet worden ist.
- Subventionserheblich sind die von mir/uns zu bestätigenden Angaben des/der Beratungsunternehmens/-organisation im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung entsprechend der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" betreffen.
- Subventionserheblich sind ferner solche Tatsachen, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die im Zusammenhang mit der Zuwendung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen werden.
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Antrag gemachten Angaben. Mit der Weitergabe der Antragsdaten im Einzelfall an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Bundesrechnungshof bin/sind ich/wir einverstanden.Ich/Wir versichere/versichern, dass sofern eine Sozialversicherungspflicht besteht/bestand, ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bzw. inhabende/geschäftsführende Person meines/unseres Unternehmens in den Projekten gearbeitet haben und in den ggf. kommenden Projekten im Rahmen der Beratungsgutscheine werden.