Antrag auf Listung als Beratungsunternehmen/-organisation im Rahmen des Förderprogramms "Beratungsgutscheine Afrika"

nach der Richtlinie über die Förderung von Beratungen gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Wichtiger Hinweis:
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:
  • Beschreibung der Unternehmens-/Organisationsdarstellung mit folgendem Inhalt:
    • kurze Darstellung der Entwicklung, der Kernkompetenzen und Hauptgeschäftsfelder sowie der regionalen Schwerpunkte;
    • ggf. weitere geschäftsführende Personen und Filialen mit Kontaktdaten benennen,
    • Organigramm bzw. weitere Information zu verbundenen Unternehmen/Partnerunternehmen
  • Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern
  • Handelsregisterauszug
  • Absichtserklärung (formlos) zur Umsetzung der formulierten Qualitätsstandards,
  • Übersicht Referenzen: durchgeführte Beratungen zum Markteinstieg in Afrika
    • Diese Informationen für mindestens zwei in den vergangenen drei Jahren realisierten Beratungen aufführen. Alle Angaben werden durch das BAFA vertraulich behandelt und ausschließlich zur Listung und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Förderprogramms verwendet.
      • Beratenes Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail, Webseite, Geschäftsführende/r, Kontaktpersonen)
      • Firmenprofil des beratenen Unternehmens (Gründungsjahr, Hauptgeschäftsfelder, Anzahl der Beschäftigten, Afrika-Bezug)
      • Beratungsanliegen (insbesondere wirtschafts- und investitionsfördernde Anliegen mit Bezug zu den Instrumenten der deutschen Außenwirtschaftsförderung
      • Beratungsgegenstand (Zielmarkt/Zielmärkte in Afrika, Branche, inhaltliche Schwerpunkte)
      • Beratungsergebnisse (Empfehlung des/der Beratungsunternehmen/-organisation, erzielte Effekte, Umsetzung des Vorhabens)
    • Angaben der beratenden Personen:
      • Mindestanforderung: 3 beratende Personen - sozialversicherungspflichtig (sofern Sozialversicherungspflicht besteht) und in Vollzeit beschäftigt: Angestellte, Geschäftsführung, Gesellschafter
      • Arbeitskontakte, Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen mit Afrikabezug
        • Name, Vorname, Qualifikation, Erfahrung Inhaltliche und regionale Beratungsschwerpunkte, Fachrichtung
        • Arbeitskontakte, Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen mit Afrikabezug
        • Mitgliedschaft in Berufsorganisationen, Verbänden, Netzwerken
    Angaben zum antragstellenden Unternehmen

    Geschäftsführung/Vertretungsberechtigte Person

    Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an welche die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.

    Weitere Angaben zum Unternehmen

    Ansprechperson für das Förderprogramm Beratungsgutscheine Afrika

    Ja Nein
    Für eventuelle Rückfragen.

    Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an welche die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
    Beachten Sie bitte, dass jegliche Kommunikation bei einem Ansprechpartner nur über den Ansprechpartner läuft.
    Amtlicher Registereintrag
    Bitte fügen Sie dem Antrag den Handelsregisterauszug bei.
    [JJJJ]
    [TT.MM.JJJJ]
    Beschäftigte, Umsatz
    Bitte wenden Sie sich an das BAFA, wenn Sie weniger als drei Vollzeitäquivalente eintragen.

    Geschäftsjahr (Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr sowie Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre) *
    Jahresangabe Jahresumsatz [€]
    1. 2024
    2. 2023
    3. 2022
    4. 2021
    Geplante jährliche Beratungsleistung
    geplanter Zeitaufwand im Rahmen der Beratungstätigkeit
    in Stunden in Personentagen á mind. 8 Stunden
    geplanter Zeitaufwand im Rahmen des Beratungsgutscheinprogramms
    in Stunden in Personentagen á mind. 8 Stunden


    Angaben zu Beratungsschwerpunkten und Zielländern * Bitte wählen Sie mindestens ein Zielland oder eine Region aus.
    Nr. Zielland/Zielländer
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    Nr. Region/Regionen
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    Nr. Zielmarkt (Branche) *
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    Beratungsfeld: *
    A1 Marktanalyse
    A2 Marktrecherche
    A3 Geschäftspartner und Kontakte vor Ort
    A4 Zoll- und Einfuhrbestimmungen
    A5 Logistik und Transport
    B1 Business-Case-Berechnung
    B2 Zertifizierungen und Normen
    B3 Aufbau Vertriebsstruktur
    C1 Finanzierung
    C2 Finanzierungsverhandlungen
    C3 Gründung einer Niederlassung
    C4 Rechtliche Rahmenbedingungen
    Erbrachter Leistungsumfang bezogen auf durchgeführte Beratungen zum Markteinstieg in Afrika (Referenzen)
    Beratungszeitraum Beratungsumfang (Personentage) * Nettotagessatz [€] * Name der beratenden Person * Bitte alle Namen eintragen!
    Nr. Beratungsbeginn [TT.MM.JJJJ] * Beratungsende [TT.MM.JJJJ] *
    1.




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    Datenschutzrechtliche Belehrung

    Hinweise gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    1. Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Person sowie der behördlichen beauftragten Person für Datenschutz

    Verantwortliche Stelle:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Fax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de
    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutz@bafa.bund.de

    2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Listungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Listung die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
    • Angaben zum antragstellenden Unternehmen bzw. Organisation mit Namen und Kontaktdaten der Ansprechpersonen und an Projekten beteiligten Beschäftigten,
    • Angaben zu durchgeführten Beratungen im Rahmen der Referenzen mit Namen und Kontaktdaten der Ansprechpersonen und an Projekten beteiligten Beschäftigten.

    Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Listungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck:

    • der Prüfung und Bescheidung des Listungsantrags, sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht erteilten Listungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);

    Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

    Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

    3. Empfänger der Daten (Kategorien)

    Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.

    Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung und der Bearbeitung des Vorgangs einzelne Daten an andere öffentliche Stellen sowie auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung des BMWK nach Art. 28 DSGVO an die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika.

    Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung einzelne Daten an andere öffentliche Stellen.

    Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergegeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof).

    Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

    Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).

    Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

    4. Betroffenenrechte

    Als betroffene Person haben Sie das Recht,

    Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.

    Persönliche Erklärungen
     
    Ich/Wir erkläre/n für die antragstellende Person,
    • dass die antragstellende Person seine Zahlungen nicht eingestellt hat, nicht überschuldet ist und kein Insolvenzverfahren über sein Vermögen unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet wurde;
    • dass die antragstellende Person keine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben hat oder zu deren Abgabe verpflichtet ist;
    • dass sich die antragstellende Person verpflichtet, alle Änderungen bezüglich der in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gemachten Angaben und Erklärungen für das Förderprogramm dem BAFA unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für die Beantragung und Eröffnung von Insolvenzverfahren und Änderungen der Besitz- und Beteiligungsverhältnisse;
    • dass die antragstellende Person den Inhalt der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. des Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung als verbindlich anerkennt;
    • dass der antragstellenden Person bekannt ist, dass die Listung aufgehoben werden kann, wenn sie durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder sonst zu Unrecht erlangt wurde;
    • dass der antragstellenden Person bekannt ist, dass die Listung aufgehoben werden kann, wenn innerhalb von zwei Jahren nach der Listung kein weiteres Beratungsprojekt durchgeführt wurde;
    • dass der antragstellenden Person bekannt ist, dass auf die Listung kein Rechtsanspruch besteht;
    • dass der antragstellenden Person bekannt ist, dass alle in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren enthaltenen persönlichen und sachlichen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Durchführung des Förderprogramms und statistischen Auswertung auf Datenträgern verfasst und verarbeitet werden;
    • dass der antragstellenden Person bekannt ist, dass in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren übermittelten personenbezogenen Daten Voraussetzung für die Entscheidung über die Listung nach der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" sind. Die Daten sind auch Grundlage für die Erfolgskontrolle des Förderprogramms Beratungsgutschein Afrika sowie für dessen Evaluierung. Wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden diese Daten gelöscht.
    • dass die antragstellende Person im Fall einer Listung die Qualitätsstandards für Beratungsunternehmen/-organisationen des Förderprogramms Beratungsgutscheine Afrika einhalten (siehe zum Download verfügbares Dokument unter www.bafa.de) und aktiv an deren Umsetzung und Weiterentwicklung mitwirken wird. Bei der Beratung von Unternehmen im Rahmen des Förderprogramms wird die antragstellende Person die geltenden Datenschutzbestimmungen beachten.
    • dass das Beratungsunternehmen/die Beratungsorganisation, falls es eine Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt erhalten hat, dieser nachgekommen ist.
    Folgende Tatsachen sind subventionserheblich im Sinne des §264 des Strafgesetzbuches:
    1. Angaben zu Namen der antragstellenden Person, Rechtsform, Sitz, Geschäftsbetrieb, amtlichen Registereintrag, Beschäftigtenzahl, Umsatz und Jahresbilanzsumme der antragstellenden Person, zu den Beratern einschließlich ihres Beschäftigungsverhältnisses, zu Referenzen zu den durchgeführten Beratungen (beratenes Unternehmen nebst Firmenprofil, Beratungsanliegen, Beratungsgegenstand und Beratungsergebnisse);
    2. Angaben zu den in vorstehender Erklärung unter Punkt a) bis c) und k) benannten Tatsachen;
    3. Subventionserheblich sind ferner solche Tatsachen, die durch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die im Zusammenhang mit der Zuwendung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen werden.
    4. Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben. Mit der Weitergabe der Antragsdaten im Einzelfall an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Bundesrechnungshof ist die antragstellende Person einverstanden.
      Mit der Unterschrift bestätigt die antragstellende Person, dass sofern eine Sozialversicherungspflicht besteht bzw. bestand, ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bzw. Inhabende; Geschäftsführende des Unternehmens/ Organisation gearbeitet haben und in den ggf. kommenden Projekten im Rahmen der Beratungsgutscheine arbeiten werden.

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