Antrag auf Listung als Beratungsunternehmen/-organisation im Rahmen des Förderprogramms "Beratungsgutscheine Afrika"
nach der Richtlinie über die Förderung von Beratungen gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Wichtiger Hinweis:
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:
- Beschreibung der Unternehmens-/Organisationsdarstellung mit folgendem Inhalt:
- kurze Darstellung der Entwicklung, der Kernkompetenzen und Hauptgeschäftsfelder sowie der regionalen Schwerpunkte;
- ggf. weitere geschäftsführende Personen und Filialen mit Kontaktdaten benennen,
- Organigramm bzw. weitere Information zu verbundenen Unternehmen/Partnerunternehmen
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern
- Handelsregisterauszug
- Absichtserklärung (formlos) zur Umsetzung der formulierten Qualitätsstandards,
- Übersicht Referenzen: durchgeführte Beratungen zum Markteinstieg in Afrika
- Diese Informationen für mindestens zwei in den vergangenen drei Jahren realisierten Beratungen aufführen. Alle Angaben werden durch das BAFA vertraulich behandelt und ausschließlich zur Listung und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Förderprogramms verwendet.
- Beratenes Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail, Webseite, Geschäftsführende/r, Kontaktpersonen)
- Firmenprofil des beratenen Unternehmens (Gründungsjahr, Hauptgeschäftsfelder, Anzahl der Beschäftigten, Afrika-Bezug)
- Beratungsanliegen (insbesondere wirtschafts- und investitionsfördernde Anliegen mit Bezug zu den Instrumenten der deutschen Außenwirtschaftsförderung
- Beratungsgegenstand (Zielmarkt/Zielmärkte in Afrika, Branche, inhaltliche Schwerpunkte)
- Beratungsergebnisse (Empfehlung des/der Beratungsunternehmen/-organisation, erzielte Effekte, Umsetzung des Vorhabens)
- Angaben der beratenden Personen:
- Mindestanforderung: 3 beratende Personen - sozialversicherungspflichtig (sofern Sozialversicherungspflicht besteht) und in Vollzeit beschäftigt: Angestellte, Geschäftsführung, Gesellschafter
- Arbeitskontakte, Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen mit Afrikabezug
- Name, Vorname, Qualifikation, Erfahrung Inhaltliche und regionale Beratungsschwerpunkte, Fachrichtung
- Arbeitskontakte, Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen mit Afrikabezug
- Mitgliedschaft in Berufsorganisationen, Verbänden, Netzwerken
- Diese Informationen für mindestens zwei in den vergangenen drei Jahren realisierten Beratungen aufführen. Alle Angaben werden durch das BAFA vertraulich behandelt und ausschließlich zur Listung und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Förderprogramms verwendet.