Antrag auf Förderung einer Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms "Beratungsgutscheine Afrika"

nach der Richtlinie über die Förderung von Beratungen gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 27.01.2024

Wichtiger Hinweis:
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:
  • Beschreibung des Vorhabens, mit folgendem Inhalt:
    • Darstellung des Geschäftsvorhabens und der wirtschaftlichen Projektziele
    • bereits bestehende Aktivitäten in Afrika
    • Gründe für die Inanspruchnahme von Beratungsleistung
    • Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens
  • Handelsregisterauszug
Angaben zum antragstellenden Unternehmen

Geschäftsführung/Vertretungsberechtigte Person

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an welche die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.

Ansprechperson für das Förderprogramm Beratungsgutscheine Afrika

Ja Nein
Für eventuelle Rückfragen.

Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an welche die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
Beachten Sie bitte, dass jegliche Kommunikation bei einer Ansprechperson nur über die Ansprechperson läuft.
Weitere Angaben zum Unternehmen

Ja Nein
Wie hoch ist Ihr aktueller Jahresumsatz? *
< 10 Mio. Euro
≥ 10 Mio. Euro und < 100 Mio. Euro
≥ 100 Mio. Euro
Wie hoch ist Ihre aktuelle Jahresbilanzsumme? *
< 10 Mio. Euro
≥ 10 Mio. Euro und < 43 Mio. Euro
≥ 43 Mio. Euro
Amtlicher Registereintrag
Bitte fügen Sie dem Antrag den Handelsregisterauszug bei.
[JJJJ]
[TT.MM.JJJJ]
Beratungsunternehmen/Beratungsorganisation
Beschreibung des geplanten Vorhabens

Nr. Zielland/Zielländer *
1.
Zeile entfernen
Beratungsfeld: *
Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll- und Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport
Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur
Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, Rechtliche Rahmenbedingungen
Handelt es sich bei dem Vorhaben um einen Erst- oder Folgeantrag im selbigen Kalenderjahr? *
Erstantrag
Folgeantrag neues/anderes Vorhaben
Folgeantrag weiterer Beratungsbedarf laufendes Vorhaben
Bitte laden Sie ein pdf-Dokument mit dem Namen "Beschreibung des Vorhabens" am Ende des Antrags hoch. Das Dokument soll Folgendes enthalten:
  • Darstellung des Geschäftsvorhabens und der wirtschaftlichen Projektziele
  • bereits bestehende Aktivitäten in Afrika
  • Gründe für die Inanspruchnahme von Beratungsleistung
  • Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens
De-minimis-Beihilfen
Nr. De-minimis-Verordnung
  • Allgemeine-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU Nummer L 352/1 vom 24. Dezember 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nummer 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 (Amtsblatt der EU Nummer L 125/3 vom 07.07.2020) zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.
  • Agrar-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nummer 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (Amtsblatt der EU Nummer L 352/9 vom 24. Dezember 2013), geändert durch die Verordnung (EU) 2019/316 der Kommission vom 21. Februar 2019 (Amtsblatt EU L 51 I vom 22.02.2019).
  • Fisch-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nummer 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (Amtsblatt der EU Nummer L 190/45 vom 28. Juni 2014).
  • DAWI-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nummer 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen (Amtsblatt der EU Nummer L 114/8 vom 26. April 2012), geändert durch die Verordnung (EU) 2018/1923 der Kommission vom 07.12.2018 (Amtsblatt der EU Nummer L 313/2 vom 10.12.2018).
Datum des Bescheids [TT.MM.JJJJ] Zuwendungsstelle Aktenzeichen Art der Beihilfe
Betrag
[€]
1. Zeile entfernen
* Ich bestätige, dass die Gesamtsumme der Fördermittel nach "De-minimis" aus diesem und anderen Förderprogrammen, die das antragstellende Unternehmen in dem betreffenden Jahr sowie in den zwei vorausgegangenen Jahren erhalten hat, nicht mehr als 300.000 € beträgt. Mehr zu De-minimis-Beihilfen erfahren Sie unter - https://www.bafa.de/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.htm?nn=1468976&cms_lv2=1468936
Datenschutzrechtliche Belehrung

Hinweise gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Person sowie der behördlichen beauftragten Person für Datenschutz

Verantwortliche Stelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Fax: 06196 908-1800
poststelle@bafa.bund.de
Datenschutzbeauftragte/r:
datenschutz@bafa.bund.de

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
  • Angaben zum antragstellenden Unternehmen samt Kontaktdaten,
  • Inhaltliche und technische Beschreibung des geplanten Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum,
  • den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle,
  • die für die Durchführung des Vorhabens verantwortliche Person,
  • die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung bzw. des Finanzplans der Zuwendung empfangenden Person.

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck:

  • der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags, der Prüfung des Verwendungsnachweises und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);
  • der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms);
  • der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes).
  • der Erfüllung der für bestimmte Beihilfen europarechtlich vorgeschriebenen Transparenzpflichten, insbesondere nach Artikel 9 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

3. Empfänger der Daten (Kategorien)

Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.

Darüber hinaus übermittelt das BAFA im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung und der Bearbeitung des Vorgangs einzelne Daten an andere öffentliche Stellen sowie auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung des BMWK nach Art. 28 DSGVO an die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika.

Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an die Deutsche Bundesbank und an die Bundeskasse.

Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergegeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof).

Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten zu der geförderten Maßnahme in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt (Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten: Thema des Vorhabens, Zuwendungsempfänger und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Projektleiter, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung der Zuwendung empfangenden Person. Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden: Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie - ausschließlich für statistische Zwecke - die damit beauftragte Einrichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages (MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.

Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

Schließlich übermittelt das BAFA im Fall von Einzelbeihilfen über 100.000 Euro aufgrund von Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) projektbezogene Daten einschließlich des Namens des Beihilfeempfängers an die Europäische Kommission.

Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichende Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).

Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

4. Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.

Persönliche Erklärungen
 
Ich erkläre,
  • dass mein/unser Unternehmen nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" ein rechtlich selbstständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland ist, welches einschließlich verbundener und Partnerunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 500 Beschäftigte beschäftigt und im Jahr vor Vertragsschluss einen Jahresumsatz von höchsten 100 Mio. Euro aufweist;
  • dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für "De-minimis"-Beihilfen - unabhängig von Beihilfestelle - in Höhe von 300.000 Euro (bis 15.000,- Euro für Unternehmen des Agrarsektors und bis 30.000,- Euro für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors), unter Einbeziehung des Beihilfebetrags für die Beratung, in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat (siehe Anlage zum Zuwendungsantrag). Mir/Uns ist bekannt, dass der Unternehmensbegriff für "De-minimis"-Beihilfen alle Unternehmenseinheiten einschließt, die (rechtlich oder de-facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden (insbesondere verbundene Unternehmen, etc.);
  • dass ich/wir kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission bin/sind;
  • dass ich/wir über ein geordnetes Rechnungswesen verfüge/n und für den von mir/uns zu leistenden Eigenbetrag keine Beihilfe des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union beantragt habe/n oder eine solche Beihilfe nicht gewährt oder zugesagt worden ist;
  • dass die Zahlung meines/unseres Eigenanteils bzw. des Honorars für Beratung nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln des/der beauftragten Beratungsunternehmens/-organisation oder aus Rechtsgeschäften mit dem/der beauftragte/n Beratungsunternehmen/-organisation oder mit ihm/ihr in Verbindung stehenden Dritten geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet wird. Dies gilt auch für Leistungen durch eine vom/von der Beratungsunternehmen/-organisation unabhängigen Dritten, der an der Durchführung der Beratung ein geschäftliches Interesse hat;
  • dass ich/wir meine/unsere Zahlungen nicht eingestellt habe/n, nicht überschuldet bin/sind und kein Insolvenzverfahren über mein/unser Vermögen unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet wurde;
  • dass ich/wir keine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben habe/n oder zu deren Abgabe verpflichtet bin/sind;
  • dass ich/wir mich/uns verpflichte/n, alle Änderungen bezüglich der in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gemachten Angaben und Erklärungen für das Förderprogramm dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für die Beantragung und Eröffnung von Insolvenzverfahren und Änderungen der Besitz- und Beteiligungsverhältnisse;
  • dass ich/wir den Inhalt der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung als verbindlich anerkenne/n;
  • dass mir/uns bekannt ist, dass auf die Bewilligung der Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht;
  • dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n, d.h. noch keinen Vertrag für die vorgesehene Beratungsleistung mit einem/r autorisierten Beratungsunternehmen/-organisation abgeschlossen habe/n und auch nicht vor der Entscheidung über diesen Antrag abschließen werde/n;
  • dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichergestellt ist;
  • dass der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wird;
  • dass ich/wir alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe(n) und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können;
  • dass, soweit im Antrag personenbezogene Daten von Beschäftigten der antragstellenden Person oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, diese entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert wurden und deren Einverständnis eingeholt wurde;
  • dass mir/uns bekannt ist, dass alle in diesem Antrag und dem weiteren Verfahren enthaltenen persönlichen und sachlichen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Durchführung des Förderprogramms und statistischen Auswertung auf Datenträgern verfasst und verarbeitet werden.


Einverständniserklärung zur Datenweitergabe und -veröffentlichung
Ich/Wir erkläre(n),
  • dass ich/wir damit einverstanden bin/sind, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und seine Beauftragten
    • den Gegenstand des Vorhabens,
    • den Namen des antragstellenden Unternehmens,
    • die auszuführende/n Stelle/n,
    • die für die Durchführung des Vorhabens projektleitende Person,
    • den Bewilligungszeitraum sowie
    • die Höhe der (beantragten) Zuwendung und der Eigenbeteiligung des antragstellenden Unternehmens
    auf Verlangen sowie im Einzelfall an Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Haushaltsausschuss und andere Ausschüsse des Deutschen Bundestages, sofern es die Mitglieder und Ausschüsse beantragen, an andere fördernde öffentliche Stellen und - ausschließlich für statistische Zwecke - an die damit beauftragte Einrichtung in vertraulicher Weise weitergeben. Auch einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben durch Dritte anhand der Antragsdaten wird zugestimmt.
  • dass mir/uns bekannt ist, dass die Bewilligungsbehörde nach § 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten;
  • dass ich/wir darüber informiert wurde(n), dass die im Antrag angegebene projektleitende Person binnen eines Monats nach Empfang des Zuwendungsbescheides Gründe darlegen kann, wenn von der o. g. Bekanntgabe ihres/seines Namens abgesehen werden soll oder ihres/seines Wissens nach durch die Bekanntgabe des Vorhabens Rechte oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden können oder der Gegenstand des Vorhabens der Geheimhaltung unterliegt;
  • zum Zwecke einer Evaluation von dem mit der Evaluation Beauftragten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen alle für die Evaluation des Projekts benötigten und der Zuwendung empfangenden Person von der Zuwendungsstelle benannten Daten bereit zu stellen sowie an den für die Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen und bei Bedarf zusätzliche Auskünfte zu erteilen. Bei der Auswahl der teilnehmenden Beschäftigten wird darauf geachtet, dass diese zum relevanten Zuwendungsverfahren Auskunft geben können. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für die Bereitstellung von Daten Dritter ggf. erforderlichen Einwilligungserklärungen einzuholen.
  • dass BMWK und BAFA den Namen der Zuwendung empfangenden Person, die ausführende/n Stelle/n, den Gegenstand des Vorhabens sowie die Kontaktdaten der projektverantwortlichen Person zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Information veröffentlichen dürfen.
Ergänzende Hinweise
  • Die Bewilligungsbehörde (einschließlich der für sie zuständigen Vorprüfungsstelle) ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Dafür sind die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
  • Der Bundesrechnungshof ist zur Prüfung berechtigt (§§ 91, 100 BHO).
  • Zu Unrecht, insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben erhaltene Bundeszuschüsse sind nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen einschließlich Zinsen in Höhe vom 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jährlich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung bis zum Eingang der Mittel bei der Bundeskasse an die Bewilligungsbehörde zurückzuzahlen.
Erklärung über Subventionserhebliche Tatsachen und zur Offenbarungspflicht
Dem antragstellenden Unternehmen ist bekannt, dass die beantragte Zuwendung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Die einzelnen Regeln des § 264 StGB sowie der §§ 3,4 Subventionsgesetz (SubvG) einschließlich der besonderen Offenbarungspflichten (gemäß § 3) sind mir/uns bekannt. Die im Folgenden aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen, deren unrichtige oder unvollständige Angabe eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen kann, habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und ihre Richtigkeit in meinem Antrag nochmals überprüft. Mir/Uns ist bewusst, dass Änderungen dieser Tatsachen unverzüglich dem BAFA mitzuteilen sind. Subventionserheblich sind auch die anzugebenden Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen.

Als subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB werden folgende Tatsachen bezeichnet:
  • Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind:
    Subventionserheblich sind sämtliche Angaben zum Unternehmen:
    • Name und Sitz des antragstellenden Unternehmens
    • Rechtsform
    • Geschäftsbetrieb
    • Amtlicher Registereintrag
    • Vorhabenbeschreibung
    • Jahresbilanzsumme
    • Jahresumsatz
    • Branche
    • Anzahl der Beschäftigten
    • Angaben zur Ermittlung der Größenklasse
    • Angaben zur Bezahlung des Eigenanteils, welcher zwingend vom zu beratenden Unternehmen selbst zu erbringen ist
    • Angaben zu den De-minimis-Beihilfen
  • Tatsachen, die für die Weitergewährung, das Belassen oder die Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung sind:
    Subventionserheblich sind folgende Tatsachen, die dem BMWK bzw. der beauftragten Stelle zur Durchführung des Fördervorhabens nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids nebst Anlage (Nebenbestimmungen) mitzuteilen sind:
    • dass ich/wir nach Vorlage des Zuwendungsbescheids weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder erhalten haben. Gleiches gilt für weitere Mittel Dritter;
    • dass der Zuwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen;
    • die die teilweise oder vollständige Erreichung des Zuwendungszwecks gefährden oder unmöglich machen;
    • dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des beratenen Unternehmens beantragt wurde bzw. eröffnet worden ist.
  • Subventionserheblich sind die von mir/uns zu bestätigenden Angaben des/der Beratungsunternehmens/-organisation im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung entsprechend der Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika (i. R. d. Wirtschaftsnetzwerks Afrika)" betreffen.
  • Subventionserheblich sind ferner solche Tatsachen, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die im Zusammenhang mit der Zuwendung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen werden.
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Antrag gemachten Angaben. Mit der Weitergabe der Antragsdaten im Einzelfall an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Bundesrechnungshof bin/sind ich/wir einverstanden.

Ich/Wir versichere/versichern, dass sofern eine Sozialversicherungspflicht besteht/bestand, ausschließlich sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterende bzw. Inhabende/Geschäftsführende meines/unseres Unternehmens in den Projekten gearbeitet haben und in den ggf. kommenden Projekten im Rahmen der Beratungsgutscheine werden.

Ich/Wir versichere/versichern, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Steuern, Verbraucherinteressen, Berichterstattung, Forschung und Wettbewerb (Informationen unter: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen), beachtet und umgesetzt werden.

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