Hinweise gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Person sowie der behördlichen
beauftragten Person für Datenschutz
Verantwortliche Stelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Fax: 06196 908-1800
poststelle@bafa.bund.de
Beauftragte Person für Datenschutz:
datenschutz@bafa.bund.de
2. Datenverarbeitung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens
personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung
des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
-
Angaben zur antragstellenden Person samt Kontaktdaten,
-
inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort,
Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum,
-
die Zuwendung empfangende Person und die ausführende Stelle, ggf. Angabe der antragstellenden
Person mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten,
-
die für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Person,
-
Angaben zum geplanten Vorhaben, einschließlich der voraussichtlichen Investitionskosten.
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im
Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß
durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum
Zweck:
-
der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags und der Auszahlung der Zuwendung sowie
der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung
von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren),
-
der Vermeidung von Doppelförderungen,
-
der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen
(ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring
und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms),
-
der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank
des Bundes).
Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen
Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit
auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung
mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt
mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren
beendet worden ist.
3. Empfangende Stellen der Daten (Kategorien)
Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der
Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an
die Deutsche Bundesbank und an die Bundeskasse.
Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen
kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergeben, die mit einer
etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind
(z. B. Bundesrechnungshof).
Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten
zu der geförderten Maßnahme in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt
(Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten: Thema des Vorhabens,
Zuwendung empfangende Person und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens
verantwortlichen Projektleitende, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung
der Zuwendung empfangenden Person. Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen
Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden:
Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen,
die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben
betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie - ausschließlich für statistische Zwecke
- die damit beauftragte Einrichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der
Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung
von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages
(MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs
auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für
die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.
Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den
Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit
begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden
übermitteln.
Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet
das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichend Garantien
dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt
werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen
erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).
Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine
Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.
4. Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht,
-
Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen
(Artikel 15 DSGVO),
-
die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen
Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),
-
und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).
Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.