Verwendungsnachweiserklärung für ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten (Modul III)
nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Bundesförderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen vom 23. April 2021.
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


E-Mail-Adresse: serielles.sanieren@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de
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Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Verantwortlicher:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Telefax: 06196 908-1800
Datenschutzbeauftragte/r:
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens der Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) folgende personenbezogenen Daten:
  • Angaben zur antragstellenden Person, einschließlich Namen und Kontaktdaten der am Projekt beteiligten Mitarbeiter*in,
  • den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahmen beauftragten Dritten,
  • die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung bzw. der Finanzplan des Zuwendungsempfängers
Die Angaben erfolgen freiwillig durch den Antragsteller oder die von ihm beauftragte Person. Die Betroffenen willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, das BAFA in die Lage zu versetzen, den Förderantrag im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu bearbeiten. Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt.
Weitergabe von Daten an Dritte:
Der Zuwendungsgeber kann die oben genannten Daten an Mitglieder des deutschen Bundestages, an andere fördernde Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung der in der Verwendungsnachweiserklärung zugrundeliegenden Angaben durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) können die Daten weitergegeben werden. Weiterhin werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Zuwendungen bzw. Auftragsvergaben, die Daten an die Deutsche Bundesbank sowie an die Bundeskasse weitergegeben.
Betroffenenrechte:
Als Betroffene/r haben Sie das Recht,
  • Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem BAFA zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO),
  • Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO),
  • die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),
  • die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17 DSGVO),
  • die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO),
  • Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Artikel 20 DSGVO),
  • jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO),
  • sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG: Die Bundesbeauftragte / Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken verarbeitet werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit gegenüber dem BAFA widerrufen kann.
Hinweis:
Das Verwendungsnachweisformular kann erst ausgefüllt werden, wenn diese Einwilligung erklärt wurde.
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Verwendungsnachweiserklärung für ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten (Modul III)
Antragsteller/in
Anrede *
Vorname  (des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin) *
Nachname (des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin) *
Name der antragstellenden Institution / des antragstellenden Unternehmens *
Straße und Hausnummer *
Postleitzahl *
Ort *
Telefon
E-Mail-Adresse *
/
Standort der geplanten Maßnahme (sofern von obiger Adresse abweichend)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Die folgenden Angaben beziehen sich auf
Bearbeitungsnummer *
Förderantrag vom *
Zuwendungsbescheid vom *
Bewilligte Fördersumme in Euro *
SerSan-
Euro
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Projektdaten
Anzahl aufgebauter Betriebs- und Produktionsstätten:
Projekttitel *
Projektbeginn [TT.MM.JJJJ] *
Kalkulierte Projektausgaben (Netto) *
Projektende [TT.MM.JJJJ] *
Projektlaufzeit (Anzahl Monate) *
Tatsächlichen Projektausgaben (Netto) *
Höhe der Abweichung in Euro *
Euro
Euro
Euro
Kalkulierte Projektausgaben (Brutto) *
Tatsächlichen Projektausgaben (Brutto) *
Höhe der Abweichung in Euro *
Euro
Euro
Euro
Zeitersparnis der Erstellung der Komponenten im Vergleich zur Ausgangslage:
angepasst:
erweitert:
neu:
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Erforderliche Unterlagen zum Projekt *
Anzahl der am Projekt beteiligten Unternehmen
davon KMU
Bearbeitungsnummer
SerSan-
Name der Institution / des Unternehmens
KMU
Projektausgaben in Euro
Bewilligte Fördersumme
Bearbeitungsnummer
SerSan-
Name der Institution / des Unternehmens
KMU
Projektausgaben in Euro
Bewilligte Fördersumme
Bearbeitungsnummer
SerSan-
Name der Institution / des Unternehmens
KMU
Projektausgaben in Euro
Bewilligte Fördersumme
Bearbeitungsnummer
SerSan-
Name der Institution / des Unternehmens
KMU
Projektausgaben in Euro
Bewilligte Fördersumme
Bearbeitungsnummer
SerSan-
Name der Institution / des Unternehmens
KMU
Projektausgaben in Euro
Bewilligte Fördersumme
Gesamtprojektausgaben
Gesamtfördersumme
Vorhabenbeginn *
Kumulierung *
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Persönliche Erklärungen *
Erklärungen zur beantragten Maßnahme
Ich erkläre, dass keine behördliche Genehmigung für die beantragte Maßnahme erforderlich ist, beziehungsweise - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann.
Persönliche Erklärungen
Ich erkläre, dass
  • ich die Richtlinien für die Bundesförderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen zur Kenntnis genommen habe,
  • der beantragte oder bewilligte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird,
  • ich in der Lage bin, den gesamten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Ausgaben der zu fördernden Investition zu tragen,
  • ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann,
  • ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich keine Vermögensauskunft nach § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin
  • ich damit einverstanden bin, dass sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichte Unterlagen dem BAFA und dem BMWK insbesondere auch zur Weitergabe an den Bundestag und zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung stehen.
  • ich damit einverstanden bin, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom BAFA, dem BMWK oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüber hinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Evaluierung und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden,
  • ich damit einverstanden bin, dass die Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der europäischen Union weitergeleitet werden,
  • ich damit einverstanden bin, dass ich auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Evaluierung, weitergehende Auskünfte erteile,
Mir ist bekannt, dass
  • eine Kumulierung von Beihilfen dieser Richtlinie mit anderen Investitionsbehilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten bzw. Ausgaben ausgeschlossen ist,
  • zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA zurückzuzahlen sind,
Weitergabe der personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken
Ich erkläre meine Einwilligung zur Weitergabe meiner Adresse und meiner Antragsdaten zum Zwecke der statistischen Auswertung an ein Forschungsinstitut.
Zur Beachtung
Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt. Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Entscheidung über Ihren Antrag.
Das BAFA verarbeitet und nutzt die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags, soweit dies zur Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient.
Die Investitionsausgaben müssen durch die vorgelegte(n) Rechnung(en) nachgewiesen sein.
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Erläuterung zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges (Subventionsbetrug)
Die beantragte Förderung ist eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB). Subventionsbetrug ist strafbar. Nach § 3 Subventionsgesetz (SubvG) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Nach § 4 Absatz 1 SubvG ist im Falle von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen der versteckte Sachverhalt maßgeblich. Die einzelnen Regelungen des § 264 StGB sowie der § 3 und 4 SubvG sind nachfolgend abgedruckt.
Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben oder ein Verschweigen von Änderungen nach Antragstellung eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen können, sind alle Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind. Vorliegend sind das im Einzelnen:
Tatsachen, die für die Weitergewährung, das Belassen oder die Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung sind
Das sind im Einzelnen Tatsachen dazu, dass:
  • sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder nicht mit der bewilligten Zuwendung zu erreichen ist,
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zuwendungsempfängers beantragt oder eröffnet wird.
Subventionserheblich sind auch die anzugebenden Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322)
§ 264 Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
  2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
  3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder
  4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen können, sind:
  • Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind
  • Angaben zu den Rechtsverhältnissen des Antragstellers
  • Firmenname
  • Adresse
  • gesetzlicher Vertreter
  • Rechtsform
  • gesellschaftsrechtliche Beziehungen
Angaben zum antragstellenden Unternehmen
  • Jahresumsatz
  • Jahresbilanzsumme
  • Anzahl der Beschäftigten
Angaben für Energiedienstleister (Contracting-Unternehmen)
  • Firmenname
  • Adresse
  • Jahresbilanzsumme
  • Jahresumsatz
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Angaben zum Standort der Maßnahme
  • Angaben zur Art der Förderung
  • Angaben zur Durchführbarkeitsstudie
  • Angaben zur Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
  • Angaben zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten
  • Angaben zur Kumulierung
  • Erklärungen zu eröffneten oder bevorstehenden Insolvenzverfahren
  • Erklärungen zum Vorhabensbeginn
  • Erklärungen zu weiteren Förderungen
  • Persönliche Erklärungen und Unterschrift
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(5) Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern.
(6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74a ist anzuwenden.
(7) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist
  1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
    a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und
    b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;
  2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.
Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.
(8) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,
  1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder
  2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
Auszug aus dem Subventionsgesetz
vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037)
§ 3 Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme von Subventionen
(1) Der Subventionsnehmer ist verpflichtet, dem Subventionsgeber unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Besonders bestehende Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt.

(2) Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwenden will, hat dies rechtzeitig vorher dem Subventionsgeber anzuzeigen.
§ 4 Scheingeschäfte, Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend.

(2) Die Bewilligung oder Gewährung einer Subvention oder eines Subventionsvorteils ist ausgeschlossen, wenn im Zusammenhang mit einer beantragten Subvention ein Rechtsgeschäft oder eine Handlung unter Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen wird. Ein Mißbrauch liegt vor, wenn jemand eine den gegebenen Tatsachen und Verhältnissen unangemessene Gestaltungsmöglichkeit benutzt, um eine Subvention oder einen Subventionsvorteil für sich oder einen anderen in Anspruch zu nehmen oder zu nutzen, obwohl dies dem Subventionszweck widerspricht. Dies ist namentlich dann anzunehmen, wenn die förmlichen Voraussetzungen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils in einer dem Subventionszweck widersprechenden Weise künstlich geschaffen werden.
(3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
  1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,
  2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht.
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Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass das Erklärungsverfahren damit noch nicht abgeschlossen ist. Für die weitere Bearbeitung ist es zwingend erforderlich, dass Sie das Formular ausdrucken, unterschreiben und über den Upload-Bereich hochladen.
Sie können das Formular nach dem Online-Versand direkt hier ausdrucken. Sie erhalten das ausgefüllte Formular aber auch noch einmal per E-Mail als PDF-Datei. In dieser E-Mail sind außerdem alle wichtigen Informationen zum Upload enthalten.
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